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Die Anträge um Teilzeitarbeit, mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit und um die Reduzierung der Unterrichtszeit sind in der deutschen und ladinischen Bildungsdirektion bis

Donnerstag, den 30. März 2023

an die Schuldirektion des derzeitigen Dienstsitzes zu richten.

Alle Details können den Rundschreiben der jeweiligen Bildungsdirektionen im Downloadbereich entnommen werden. Für Fragen könnt ihr gerne unsere Büros kontaktieren.

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Der 31. Oktober 2021 ist der letzte Termin um die Pensionsgesuche und Gesuche um freiwilligen Dienstaustritt zum 01.09.2022 einzureichen.

Auch um die so genannte „Pension-Teilzeit“ muss innerhalb dieses Termins angesucht werden!

Die Gesuche werden in der Direktion eingereicht. Die entsprechenden Vordrucke sind ebenfalls in der Schule erhältlich.

Sobald feststeht, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, muss zusätzlich ein Gesuch beim INPS (Verwaltung ExINPDAP) ausschließlich in telematischer Form eingereicht werden. Für die Einreichung dieser telematischen Gesuche könnt ihr euch ab März 2022 an unsere Patronate INAS SGBCISL wenden, die dazu autorisiert sind.

Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:

– Bankkoordinaten (mit IBAN–Nummer)
– Eigene Steuernummer und Steuernummer des Ehepartners
– Hochzeitsdatum und/oder eventuelles Scheidungsdatum
– Datum der Dienstaufnahmen (erster Unterrichtstag – bzw. Datum der Wiederaufnahme)
– Dienstzeugnis
– Identitätskarte, E-Mail Adresse, Telefonnummer
– Letzte Steuererklärung (nur für jene, die Familienzulage beziehen)
– Lohnstreifen

Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Pension stehen wir euch in unseren Büros gerne zur Verfügung.

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Das ladinische Schulamt hat die provisorischen Zuweisungen und Verwendungen des Lehrpersonals der Grund-, Mittel- und Oberschulen der ladinischen Ortschaften für das Schuljahr 2021/22 veröffentlicht.

 

Das Dekret im Downloadbereich.

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Am 10. Juni 2021 findet die Stellenwahl für befristete und unbefristete Arbeitsverträge an den Grund-, Mittel- und Oberschulen der ladinischen Ortschaften für das Schuljahr 2021/22 statt.  Diese erfolgt online.

Die Lehrpersonen können sich mittels SPID-Account oder aktivierter Bürgerkarte anmelden. Voraussetzung für die Teilnahme an der Online-Stellenwahl ist die Eintragung in den entsprechenden Schul- und Landesranglisten.

Reststunden von mehr als 6 Stunden werden in Präsenz vergeben, und zwar am Freitag, 11. Juni 2021, um 15:00 Uhr im Hauptsitz des Ladinischen Schulamts in Bozen.

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Die endgültigen Schul- und Landesranglisten der Grund-, Mittel- und Oberschulen der ladinischen Ortschaften wurden genehmigt und veröffentlicht.

 

Die Dekrete im Downloadbereich.

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Am 20.04.2021 wurden die provisorischen Landes- und Schulranglisten veröffentlicht.

Die Lehrpersonen können gegen die provisorischen Landes- und Schulranglisten innerhalb von 10 Kalendertagen ab Veröffentlichung der Ranglisten schriftlich Einspruch bei der ladinischen Bildungsdirektion erheben.

 

Im Downloadbereich die Dekrete und die Listen.

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Die Deutsche und die Ladinische Bildungsdirektion teilen mit, dass im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol vom 24. März 2021, Nr. 12, die Ausschreibung eines Wettbewerbsverfahrens für die Aufnahme von Schulführungskräften sowohl an den deutschsprachigen Grund-, Mittel- und Oberschulen, als auch an den Grund-, Mittel- und Oberschulen in den ladinischen Ortschaften der Autonomen Provinz Bozen veröffentlicht wurde.

 

Das Gesuch für die Teilnahme an diesem Wettbewerbsverfahren, ist bis Freitag, den 23. April 2021,

  •  mittels Einschreibebrief mit Rückantwort an die Abteilung Bildungsverwaltung, Amt für Kindergarten- und Schulverwaltung, oder
  •  mittels PEC an die PEC-Adresse der Abteilung Bildungsverwaltung oder
  •  mittels E-Mail an die Adresse oder
  •  persönlich bei der Abteilung Bildungsverwaltung einzureichen.

 

Zu diesem Wettbewerbsverfahren zugelassen sind

a)  Lehrpersonen der deutschsprachigen Grund-, Mittel- und Oberschulen sowie Lehrpersonen der Zweiten Sprache an italienischsprachigen Grund-, Mittel- und Oberschulen in Südtirol,

b)  Lehrpersonen an den Berufsschulen oder gleichgestellten Schulen in Südtirol,

c)  Lehrpersonen für den katholischen Religionsunterricht mit einem mindestens vierjährigen Hochschulabschluss gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1998, Nr. 12, in geltender Fassung, und

d)  Personen, die vom Dienst als Lehrperson ausgetreten sind.

 

HINWEIS: Im Downloadbereich sind die Gesuchsvorlagen der Ladinischen Bildungsdirektion.

 

VORANKÜNDIGUNG: Die deutsche Bildungsdirektion teilt mit, dass die schriftliche Prüfung am Montag, den 30. August 2021 stattfindet.

 

Der Text der Ausschreibung, die Gesuchsvorlage, das Rundschreiben und die Mittelung im Downloadbereich.

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Bis zum 26. Februar 2021 können Interessierte, die die Voraussetzungen erfüllen, in der Ladinischen Bildungsdirektion in Bozen für das Schuljahr 2021/2022 um Eintragung in die Landes- und Schulranglisten, die Neuberechnung der Punkte in den Landesranglisten, die Änderung des Zulassungstitels und die Eintragung mit Vorbehalt ansuchen.

 

Alle Informationen und Vordrucke unter http://www.provincia.bz.it/formaziun-lingac/scora-ladina/de/mitteilungen-ladinische-schule.asp?news_action=4&news_article_id=652280

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Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag aller Schulstufen der Ladinischen Schulen können ab sofort um Versetzung und Übertritt ansuchen. All jene, die heuer unbefristet aufgenommen wurden, müssen um die Zuteilung des definitiven Dienstsitzes ansuchen.

Der letzte Termin (Verfallsfrist) für das Einreichen der Gesuche ist

Montag, der 05. Februar 2021.

Bis zum 12. Februar 2021 können eingereichte Anträge zurückgenommen werden.

Das Rundschreiben der Bildungsdirektion und die Gesuchsvorlagen im Downloadbereich.

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Mit dem kommenden Schuljahr 2021/22 können Supplent*innen mit Fachstudium, die an einer deutschen oder ladinischen Schule in Südtirol unterrichten, über einen zweijährigen, berufsbegleitenden Lehrgang die Lehrbefähigung erlangen. Damit ist der Zugang zu den Landesranglisten und zur unbefristeten Aufnahme möglich. Die neue Ausbildung wird in Zusammenarbeit mit der bildungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bozen organisiert.

Der lehrbefähigende Ausbildungslehrgang der LADINISCHEN SCHULE für die Sekundarstufe wird für insgesamt zehn Wettbewerbsklassen durchgeführt. Die Gesuche um Zulassung zu diesem Ausbildungslehrgang sind bis 26. Februar 2021 bei der Ladinischen Bildungs- und Kulturdirektion einzureichen.

Der Ausbildungslehrgang wird mit Beginn im Oktober 2021 für nachstehend aufgelistete Wettbewerbsklassen und Fachbereiche angeboten:

 

FB07

  • A026 – Mathematik
  • A020 – Physik
  • A027 – Mathematik und Physik
  • A028 – Mathematik und Naturwissenschaften – Mittelschule
  • A047 – Angewandte Mathematik
  • A034 – Chemie
  • A050 – Biologie, Chemie und Erdwissenschaften
  • A041 – Informatik

 

FB04

  • A022 – Italienisch, Geschichte und Bürgerkunde, Geografie – Mittelschule
  • A012 – Literarische Fächer

 

Im Downloadbereich der Beschluss der Landesregierung, das Dekret des Schulamtes, das Rundschreiben und die Gesuchsvorlage.

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Mit dem kommenden Schuljahr 2020/21 können Supplent*innen mit Fachstudium, die an einer deutschen oder ladinischen Schule in Südtirol unterrichten, über einen zweijährigen, berufsbegleitenden Lehrgang die Lehrbefähigung erlangen. Damit ist der Zugang zu den Landesranglisten und zur unbefristeten Aufnahme möglich. Die neue Ausbildung wird in Zusammenarbeit mit der bildungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bozen und mit der wissenschaftlichen Begleitung der Salzburger „School of Education“ organisiert.

Der erste lehrbefähigende Ausbildungslehrgang der LADINISCHEN SCHULE für die Sekundarstufe wird für insgesamt sieben Wettbewerbsklassen durchgeführt. Das Anmeldefenster für den Ausbildungslehrgang ist ab sofort bis 5. Mai 2020 geöffnet.

Der Ausbildungslehrgang wird mit Beginn Herbst 2020 für nachstehend aufgelistete Wettbewerbsklassen und Fachbereiche angeboten:

FB4a

  • A085 – Deutsch, Geschichte und Geografie in den deutschen Mittelschulen und jenen der ladinischen Ortschaften
  • A080 – Literarische Fächer an den deutschsprachigen Oberschulen und in deutscher Sprache in den ladinischen Oberschulen

FB05

  • AB24 – Englisch Oberschule
  • AB25 – Englisch Mittelschule
  • AC24 – Spanisch
  • AE24 – Russisch

FB06

  • A019 – Philosophie und Geschichte

Im Downloadbereich der Beschluss der Landesregierung, das Dekret des Schulamtes, das Rundschreiben und die Gesuchsvorlage.

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Mit dem Februar-Lohnstreifen hat das Gehaltsamt die im Landeskollektivvertrag vorgesehene Verrechnung zwischen dem gesamtstaatlichen Kollektivvertrag (GSKV 2016-18) und dem Landeskollektivvertrag (LKV 2016-18) vorgenommen. Wie bereits berichtet war dies auch ein Punkt des LKV 2016-18, dessen 3. Teil im Dezember unterzeichnet wurde.

Durch die Verrechnung wird der staatliche Grundlohn (B 001) für die Jahre 2016,2017, 2018 und 2019 um die im gesamtstaatlichen Vertrag vorgesehenen Beträge erhöht und im Gegenzug die Landeszulage um die selben Beträge verringert (A011). Die Gehaltserhöhungen für den Dreijahreszeitraum 2016-18 waren vorher auf der Landeszulage erfolgt (ab Juni 2016 540 € jährlich und ab Mai 2017 1.040 € jährlich).
Mit April 2018 wurde schließlich die Zulage für den fehlenden Vertrag in die Erhöhungen des staatlichen Grundgehalts eingegliedert, somit der Abzug unter A 044. Ab Januar 2020 sind die neu festgelegten Beträge auch auf den Lohnstreifen ersichtlich.

Wer nachrechnen möchte:
2016 – Grundlohn + 13tes Mgh. Grundlohn = Rückzahlung Landeszulage
2017 – Grundlohn + 13tes Mgh. Grundlohn = Rückzahlung Landeszulage
2018 – Grundlohn + 13tes Mgh. Grundlohn = Rückzahlung Landeszulage + Rückz. Zul. für fehlenden Vertr. + Rückz. 13tes Zul. fehlend. Vertr.
2019 – Grundlohn + 13tes Mgh. Grundlohn = Rückzahlung Landeszulage + Rückz. Zul. für fehlenden Vertr. + Rückz. 13tes Zul. fehlend. Vertr.

Mit dem Februar-Lohnstreifen werden auch die von der Verwaltung nicht korrekt berechneten Abzüge A 910 „Vermind. Bruttogehalt DPCM 12/99“ rückwirkenden ab 2016 richtig gestellt und nachgezahlt (siehe Bezüge B 200). Auf diese Bezüge müssen die Steuern nachgezahlt werden (A 931 IRPEF/Sonderbesteuerung).

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