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Themen

Kollegialorgane

Wie ist das Lehrerkollegium zusammengesetzt und wer beruft es ein?

Das LehrerInnenkollegium besteht aus allen unbefristeten und befristeten Lehrpersonen, die im Sprengel Dienst leisten. Den Vorsitz führt der/die Direktor/in. Pädagogische Mitarbeiter/innen bzw. Erzieher/innen können an den Sitzungen teilnehmen, jedoch ohne Stimmrecht.

Zudem können die Vorsitzenden des Schulrates, des Elternrates, der Schüler in der Oberschule eingeladen werden.

Kollegiumssitzungen finden immer in Zeiten außerhalb des Unterrichtes statt und werden von der Schulführung oder einem Drittel der Mitglieder des Kollegiums mit einer Vorankündigung von mindestens 5 Tagen einberufen. In der Regel sind die Sitzungstermine im Jahrestätigkeitsplan festzulegen.

 

Wie werden Beschlüsse gefasst?

Bei Anwesenheit der Hälfte plus eins der Mitglieder des Kollegiums ist eine gültige Abhaltung der Kollegiumssitzung gewährleistet und folglich auch gültige Abstimmungen.

Beschlüsse werden mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen (Hälfte plus eine Stimme) gefasst. Bei Gleichstand gilt der Antrag als abgelehnt. Abstimmungen sind nur geheim, wenn es um persönliche Angelegenheiten geht.

Achtung: Ungültige Stimmen, Enthaltungen und Abwesenheiten bei der Abstimmung werden nicht gezählt. Die Stimmen­mehrheit bildet somit die Hälfte der gültig abgegebenen Stimmen plus eine Stimme!

 

Welches sind die Befugnisse und Aufgaben des LehrerInnenkollegiums?

Die Kompetenzen des LehrerInnenkollegiums sind sowohl durch Gesetze, als auch durch Verträge geregelt. Hier ein Überblick über die wichtigsten Befugnisse.

 

Das LehrerInnenkollegium:

  • fasst unter Beachtung der Lehrfreiheit Beschlüsse zur didaktischen Tätigkeit, im Einklang mit dem dreijährigen Bildungsangebot. Das dreijährige Bildungsangebot wird vom Lehrerkollegium nach den von der Schulführungskraft erlassenen allgemeinen Richtlinien ausgearbeitet und vom Schulrat genehmigt und verbindlich in Kraft gesetzt.
  • Es beschließt den eigenen Jahrestätig­keitsplan, der von der Schulführung vorgelegt wird. Dieser beinhaltet in jedem Fall alle Sitzungen der Kollegialorgane, einschließlich der Bewertungskonferenzen, die Fortbildungsinitiativen und Schulversuche im Rahmen der eigenen Befugnisse, die Planung in Fach- und Arbeitsgruppen, die Termine der Sprechtage und eventuellen Sprechstunden, sowie alle von der Schule geplanten gemeinsamen Initiativen und Projekttage.
  • Das Kollegium prüft den gesamten Ablauf der Unterrichtstätigkeit auf Wirksamkeit geplanter Richtlinien und Ziele, und ergreift, wenn nötig, Maßnahmen zur Verbesserung.
  • Es macht Vorschläge zu Klassenbildung, Stundenplan und Zuweisung der Lehrpersonen, sofern es keinen Schulvertrag dazu gibt.
  • Weiters prüft es die Fälle geringen Lernerfolges oder auffälligen Verhaltens von Schülern mit dem Ziel, die Hilfen für eine bestmögliche schulische Förderung zu ermitteln und plant Initiativen für die Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen und für Ausländerkinder auf Vorschlag der Klassenräte oder des Schulrates.
  • Das Lehrerkollegium legt im Rahmen der einschlägigen Bestimmungen die Modalitäten und Kriterien der Schüler- und Schülerinnenbewertung fest und erstellt Kriterien für die Anerkennung von Bildungsguthaben.
  • Es wählt Vertreter aus den eigenen Reihen in den Schulrat,
  • wählt das Dienstbewertungskomitee,
  • wählt drei Lehrpersonen in den Mitarbeiterstab der Schulführung, zu dem auch die Schulleiter bzw. die Leiter der Außensektionen gehören. Der/die Stellvertreter/in wird heute in den meisten Fällen von der Schulführung direkt bestimmt!
  • Das Kollegium gibt in geheimer Abstimmung ein Gutachten bei einer Suspendierung eines/r Kollegen/in ab
  • teilt das Schuljahr in Semester oder Trimester
  • trifft die Auswahl der Schulbücher und der Lehrmittel
  • erstellt Kriterien für die Ersetzung von Lehrpersonen, die weniger als 5 Tage (GS) bzw. 10 Tage (MS/OS) abwesend sind, wenn dies nicht im Schulvertrag geregelt ist.

In besonderen Fällen,

  • in denen eine ergänzende Unterrichts- und Erziehungstätigkeit erforderlich ist, beschließt das Kollegium eine eventuelle Erhöhung um bis zu zwei Unterrichtsstunden.
  • Es legt auch die Aufteilung der Auffüllstunden und dazugehörige Flexibilitätskriterien fest. Nicht weniger als 50% des Jahresgesamtkontingentes, das der Schule zur Verfügung steht für „Arbeit mit Schülern“, den Rest für Bereitschaft und für unterrichtsbegleitende Veranstaltungen. Dies gilt für Lehrpersonen der Mittel- und Oberschule, sowie für Lehrpersonen für Religions- und Zweitsprachunterricht der Grundschule.
  • Das Kollegium beschließt im Jahrestätigkeitsplan die Mehrleistungen, welche in Art. 5, Art. 6 und Art. 8 des LKV angeführt sind und auf die Qualitätsverbesserung des Bildungsangebotes abzielen.
  • Es beschließt im Rahmen der Erziehungsplanung die Aufgaben für Bibliothekar/innen, Informatikexperten, Lehrpersonen mit bestimmten Projekten.
  • Es legt die Aufgabenbereiche für KoordinatorInnen fest; die Modalitäten für die Verleihung und Erneuerung der Aufträge, die Maßstäbe und Termine für die Bewertung der erwarteten Ergebnisse und die Dauer jeden Auftrages. Zudem die Bewertung der Auftragserfüllung und eine eventuelle Erneuerung der Aufträge.

 

Wie setzt sich der Klassenrat zusammen?

Dem Klassenrat gehören alle Lehrpersonen der Klasse, zwei Elternvertreter (in der Oberschule zwei Schülervertreter je Klasse), die Schulführung, sowie MitarbeiterInnen für Integration ohne Stimmrecht an.

Die interkulturellen Mediatoren nehmen bei Bedarf und auf Einladung an den Sitzungen teil.

Den Vorsitz führt die Schulführung oder eine von ihr beauftragte Lehrperson der Klasse.

 

Welches sind die Aufgaben des Klassenrates?

Der Klassenrat arbeitet Vorschläge zur Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit aus, schlägt Fürsorgeinitiativen vor und fördert Kontakte zwischen Lehrpersonen, Eltern und Schülern, macht Vorschläge zur Neueinführung von Schulbüchern und zur Auswahl von Lehrmitteln. Im Sinne der Schülercharta ergreift der Klassenrat Disziplinarmaßnahmen gegen Schüler laut Disziplinarordnung der Schule und ist für deren Ausschluss aus der Schulgemeinschaft zuständig.

Der Klassenrat ohne Eltern- und Schülervertreter koordiniert die Unterrichts­tätigkeit und die fächerübergreifende Zusammenarbeit, überprüft die Verwirklichung der Erziehungs- und Unterrichtsplanung, bewertet die Schüler und ist für die Führung der Bewertungsunterlagen verantwortlich.

An Bewertungskonferenzen nehmen die Schulführungskraft und alle Lehrpersonen teil. Dieses Kollegialorgan muss zwingend vollständig sein (collegium perfectum), d.h. die Beschlussfähigkeit ist nur dann gegeben, wenn alle Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit der Anwesenden gefasst. Ist ein Mitglied verhindert, muss es ersetzt werden, damit allfällige Beschlüsse gültig sind. Stimmenthaltungen sind nicht erlaubt. Mitarbeiter für Integration nehmen ohne Stimmrecht teil.

Die Bewertungskonferenzen sind nicht öffentlich; die Akten sind nur den betroffenen Schülern und Eltern zugänglich.

 

Was ist das Dienstbe­wertungskomitee?

Das Dienstbewertungskomitee gibt ein Gutachten zum von den Lehrpersonen während der Probezeit geleisteten Dienst. Außerdem nimmt es eine Dienstbewertung immer dann vor, wenn eine Lehrperson darum ersucht.

Das Dienstbewertungskomitee besteht aus drei effektiven und drei Ersatzmitgliedern, wird vom Kollegium gewählt und bleibt drei Jahre im Amt.

Den Vorsitz bei den Sitzungen führt die Schulführung.

 

Wie setzt sich der Schulrat zusammen?

Der auf 3 Jahre gewählte Schulrat ist für die Organisation und Planung des Schulbetriebes unter Wahrung der Zuständigkeiten des LehrerInnenkollegiums und der Klassenräte zuständig. Er besteht aus 14 Mitgliedern: 6 VertreterInnen des Lehrpersonals (davon 1 ZweitsprachlehrerIn), 6 VertreterInnen der Eltern (in der Oberschule werden 3 ElternvertreterInnen durch 3 VertreterInnen der Schüler ersetzt), der Schulführung und dem/der Schulsekretär/in in Vertretung des Verwaltungspersonals. In Sprengeln mit unterschiedlichen Schulstufen muss die Vertretung jeder Schulstufe und jedes Schultyps gewährleistet sein. Einem/einer von den Schulratsmitgliedern gewählten Elternvertreter/in steht der Vorsitz zu. An den Sekundarschulen der ladinischen Ortschaften setzen sich die VertreterInnen der Lehrpersonen aus 2 Deutschlehrern, 2 Italienischlehrern, 1 Ladinischlehrer und dem Lehrer, der die meisten Stimmen erhalten hat, zusammen.

 

Welches sind die Aufgaben des Schulrates?

  • Der Schulrat legt allgemeine Kriterien für die Ausarbeitung und Umsetzung des dreijährigen Bildungsangebots fest,
  • passt den Schulkalender an örtliche Gegebenheiten an (Unterrichtskürzungen, freie Schultage, besondere Aktivitäten),
  • verabschiedet die interne Dienst- und Schulordnung,
  • ratifiziert das vom Lehrerkollegium vorgeschlagene dreijährige Bildungsangebot,
  • legt Kriterien für die schulbegleitenden Veranstaltungen fest und genehmigt den diesbezüglichen Jahresplan,
  • setzt Beiträge zu Lasten der Schüler fest,
  • legt Kriterien und Modalitäten hinsichtlich der Verwaltung des Vermögens und der Verwendung der Geldmittel fest und genehmigt den Haushaltsvoranschlag und die Jahresabschlussrechnung.