Die deutsche Bildungsdirektion hat ein Rundschreiben (Nr. 26/2023 vom 9.8.2023) zur bezahlten Nebentätigkeit des Lehrpersonals der Grund-, Mittel- und Oberschulen veröffentlicht.
Jegliche Nebentätigkeit muss von der Schulführungskraft genehmigt werden. Im Downloadbereich findest du das Rundschreiben und den Vordruck für den Antrag um Genehmigung der Nebentätigkeit in Form einer beschreibbaren Word-Datei.
Fragen zur bezahlten Nebentätigkeit können per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden: