Mit Beschluss der Landesregierung vom 14. November 2023, Nr. 987 geregelt, muss die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten, die Neuberechnung der Punkte, die Änderung des Zulassungstitels und die Eintragung mit Vorbehalt bis zum
19. Dezember 2023
- mittels E-Mail an die Adresse oder
- mittels PEC an die PEC-Adresse oder
- mittels Einschreibebrief mit Rückantwort an die Abteilung Bildungsverwaltung, Amt für das Lehrpersonal, Amba-Alagi-Straße 10, 39100 Bozen (es gilt das Datum des Poststempels) oder
- persönlich bei der Abteilung Bildungsverwaltung (letztmöglicher Tag bis 12.00 Uhr)
eingereicht werden.
Das Rundschreiben, die Gesuchsvorlagen, sowie alle weiteren Unterlagen im Downloadbereich.
ACHTUNG: Die Details zur Gesuchseinreichung im Rundschreiben beachten!
Das Ansuchen um Auflösung des Vorbehalts muss innerhalb 23. Mai 2024 (Verfallsfrist) in der Deutschen Bildungsdirektion, Abteilung 16 Bildungsverwaltung, Amt für das Lehrpersonal, einlangen.
Die Auflösung des Vorbehalts ist nur bei Vorlage des Titels möglich, auf Grund dessen die Eintragung mit Vorbehalt überhaupt möglich war.