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Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag aller Schulstufen der deutschen Bildungsdirektion können bis

Donnerstag, 28.03.2024

um folgende zeitlich befristete Mobilitätsmaßnahmen ansuchen:

  1. befristete Versetzung
  2. Verwendung von überzähligen Lehrpersonen und Lehrpersonen mit Vorrang als Stellenverlierer
  3. Verwendung auf Stellen mit besonderen Unterrichtsverfahren, für Integrations– und Montessoriunterricht, für den Englischunterricht an der Grundschule
  4. Provisorische Zuweisung für die Annäherung an die Familie und andere Zuweisungen
Die ausgefüllten Gesuche sind ohne Unterschrift über die eigene Lasis-Adresse an   zu schicken.
Wer keine aktive Lasis-Adresse hat, kann das Gesuchen über eine andere E-Mail-Adresse schicken, muss in diesem Fall zusätzlich  eine Ablichtung des Personalausweises mitschicken.
Es empfiehlt sich am PC die „Lesebestätigung“ zu aktivieren, damit der Erhalt des Ansuchens bestätigt werden kann.
In Ausnahmefällen kann die Lehrperson das Gesuch (siehe Anlage) auch in Papierform ausgefüllt und unterschreiben in der Schule abgeben. Für die Abgabe des Gesuches ist eine Terminvereinbarung mit dem Schulsekretariat notwendig.

Im Downloadbereich das Rundschreiben und der Vertrag mit den Details, sowie die Gesuchsvorlagen.

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Die deutsche Bildungsdirektion hat die Versetzungen und Übertritte 2024 für alle Schulstufen veröffentlicht.

Im Downloadbereich die Ergebnislisten.

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Mit Beschluss der Landesregierung vom 14. November 2023, Nr. 987 geregelt, muss die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten, die Neuberechnung der Punkte, die Änderung des Zulassungstitels und die Eintragung mit Vorbehalt bis zum

19. Dezember 2023

  • mittels E-Mail an die Adresse oder
  • mittels PEC an die PEC-Adresse oder
  • mittels Einschreibebrief mit Rückantwort an die Abteilung Bildungsverwaltung, Amt für das Lehrpersonal, Amba-Alagi-Straße 10, 39100 Bozen (es gilt das Datum des Poststempels) oder
  • persönlich bei der Abteilung Bildungsverwaltung (letztmöglicher Tag bis 12.00 Uhr)

eingereicht werden.

Das Rundschreiben, die Gesuchsvorlagen, sowie alle weiteren Unterlagen im Downloadbereich.

 

ACHTUNG: Die Details zur Gesuchseinreichung im Rundschreiben beachten!

 

Das Ansuchen um Auflösung des Vorbehalts muss innerhalb 23. Mai 2024 (Verfallsfrist) in der Deutschen Bildungsdirektion, Abteilung 16 Bildungsverwaltung, Amt für das Lehrpersonal, einlangen.
Die Auflösung des Vorbehalts ist nur bei Vorlage des Titels möglich, auf Grund dessen die Eintragung mit Vorbehalt überhaupt möglich war.

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Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag aller Schulstufen der Deutschen Bildungsdirektion können ab sofort um Versetzung, bzw. Übertritt in eine andere Schulstufe oder Wettbewerbsklasse ansuchen. All jene, die letztes Jahr und heuer unbefristet aufgenommen wurden, müssen um die Zuteilung des definitiven Dienstsitzes ansuchen.

Der letzte Termin (Verfallsfrist) für das Einreichen der Gesuche ist

Mittwoch, der 15. November 2023.

Es gibt zwei Möglichkeiten das Gesuch zu übermitteln:

  1. Das Gesuch wird digital ausgefüllt und ohne Unterschrift über die eigene Lasis-Adresse an geschickt. Wer keine aktive Lasis-Adresse hat, kann das Gesuch über eine andere E-Mail-Adresse schicken, muss in diesem Fall eine Ablichtung des Personalausweises mitschicken. Das Gesuch nur einmal zu übermitteln. Um die erfolgreiche Übermittlung sicherzustellen, sollte die „Lesebestätigung“ aktiviert werden.
  2. In Ausnahmefällen kann die Lehrperson das Gesuch auch in Papierform ausfüllen, dieses unterschreiben und in der Schule abgeben. Die Schulen sind angehalten, jedes einzelne Ansuchen (einschließlich eventueller Anlagen) für sich termingerecht zu protokollieren und an die Abteilung Bildungsverwaltung zu schicken (Interoperabilität). Die Schulführungskraft muss das Ansuchen nicht digital unterschreiben.

Bis zum 17. Jänner 2024 können eingereichte Anträge zurückgenommen werden.

NB. Für die Versetzungen in das italienische bzw. ladinische Schulamt, sowie in andere Provinzen des Staatsgebietes, gelten die jeweiligen Termine.

Selbstverständlich könnt ihr euch an unsere Büros wenden, wenn ihr Fragen zum Thema habt oder Hilfe beim Ausfüllen der Gesuche benötigt.

Das Rundschreiben der Bildungsdirektion und die Gesuchsvorlagen im Downloadbereich.

 

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Die deutsche Bildungsdirektion hat die provisorischen Zuweisungen und Verwendungen des Lehrpersonals der Grund-, Mittel- und Oberschulen für das Schuljahr 2023/24 veröffentlicht.

Die Unterlagen im Downloadbereich

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Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag aller Schulstufen der deutschen Bildungsdirektion können bis

Donnerstag, 30.03.2023

um folgende zeitlich befristete Mobilitätsmaßnahmen ansuchen:

  1. Verwendung von überzähligen Lehrpersonen und Lehrpersonen mit Vorrang als Stellenverlierer
  2. Verwendung auf Stellen mit besonderen Unterrichtsverfahren, für Integrations– und Montessoriunterricht, für den Englischunterricht an der Grundschule
  3. Provisorische Zuweisung für die Annäherung an die Familie und andere Zuweisungen
Die ausgefüllten Gesuche sind ohne Unterschrift über die eigene Lasis-Adresse an  zu schicken.
Wer keine aktive Lasis-Adresse hat, kann das Gesuchen über eine andere E-Mail-Adresse schicken, muss in diesem Fall zusätzlich  eine Ablichtung des Personalausweises mitschicken.
Es empfiehlt sich am PC die „Lesebestätigung“ zu aktivieren, damit der Erhalt des Ansuchens bestätigt werden kann.
In Ausnahmefällen kann die Lehrperson das Gesuch (siehe Anlage) auch in Papierform ausgefüllt und unterschreiben in der Schule abgeben. Für die Abgabe des Gesuches ist eine Terminvereinbarung mit dem Schulsekretariat notwendig.

 

Im Downloadbereich das Rundschreiben und der Vertrag mit den Details, sowie die Gesuchsvorlagen.

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Die Anträge um Teilzeitarbeit, mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit und um die Reduzierung der Unterrichtszeit sind in der deutschen und ladinischen Bildungsdirektion bis

Donnerstag, den 30. März 2023

an die Schuldirektion des derzeitigen Dienstsitzes zu richten.

Alle Details können den Rundschreiben der jeweiligen Bildungsdirektionen im Downloadbereich entnommen werden. Für Fragen könnt ihr gerne unsere Büros kontaktieren.

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Mit Beschluss der Landesregierung vom 16. November 2021, Nr. 961 und Beschluss vom 15. November 2022, Nr. 828 geregelt, muss die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten, die Neuberechnung der Punkte, die Änderung des Zulassungstitels und die Eintragung mit Vorbehalt bis zum

21. Dezember 2022

  • mittels E-Mail an die Adresse oder
  • mittels PEC an die PEC-Adresse oder
  • mittels Einschreibebrief mit Rückantwort an die Abteilung Bildungsverwaltung, Amt für das Lehrpersonal, Amba-Alagi-Straße 10, 39100 Bozen (es gilt das Datum des Poststempels) oder
  • persönlich bei der Abteilung Bildungsverwaltung (letztmöglicher Tag bis 12.00 Uhr)

eingereicht werden.

Das Rundschreiben, die Gesuchsvorlagen, sowie alle weiteren Unterlagen im Downloadbereich.

ACHTUNG: Die Details zur Gesuchseinreichung im Rundschreiben beachten!

Das Ansuchen um Auflösung des Vorbehalts muss innerhalb 23. Mai 2023 (Verfallsfrist) in der Deutschen Bildungsdirektion, Abteilung 16 Bildungsverwaltung, Amt für das Lehrpersonal, einlangen.
Die Auflösung des Vorbehalts ist nur bei Vorlage des Titels möglich, auf Grund dessen die Eintragung mit Vorbehalt überhaupt möglich war.

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Die deutsche Bildungsdirektion hat die endgültigen Landes- und Schulranglisten Schuljahr 2022/23 (siehe Downloadbereich) veröffentlicht.

 

 

 

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Die Anträge um Teilzeitarbeit, mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit und um die Reduzierung der Unterrichtszeit sind bis

Donnerstag, den 31. März 2022

an die Schuldirektion des derzeitigen Dienstsitzes zu richten.

 

ACHTUNG: Ein neues Teilzeitverhältnis wird für einen Zweijahreszeitraum gewährt und verlängert sich danach stillschweigend für weitere zwei Jahre. Wer bereits einen Teilzeitvertrag mit stillschweigender Verlängerung hat und dieses Arbeitsverhältnis beibehalten möchte, braucht keinen neuen Antrag zu stellen.

Die weiteren Details können dem Rundschreiben im Downloadbereich entnommen werden. Für Fragen könnt ihr gerne unsere Büros kontaktieren.

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Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag aller Schulstufen der deutschen Bildungsdirektion können bis

Donnerstag, 31.03.2022

um folgende zeitlich befristete Mobilitätsmaßnahmen ansuchen:

  1. befristete Versetzung
  2. Verwendung von überzähligen Lehrpersonen und Lehrpersonen mit Vorrang als Stellenverlierer
  3. Verwendung auf Stellen mit besonderen Unterrichtsverfahren, für Integrations– und Montessoriunterricht, für den Englischunterricht an der Grundschule
  4. Provisorische Zuweisung für die Annäherung an die Familie und andere Zuweisungen
Die ausgefüllten Gesuche sind ohne Unterschrift über die eigene Lasis-Adresse an   zu schicken.
Wer keine aktive Lasis-Adresse hat, kann das Gesuchen über eine andere E-Mail-Adresse schicken, muss in diesem Fall zusätzlich  eine Ablichtung des Personalausweises mitschicken.
Es empfiehlt sich am PC die „Lesebestätigung“ zu aktivieren, damit der Erhalt des Ansuchens bestätigt werden kann.
In Ausnahmefällen kann die Lehrperson das Gesuch (siehe Anlage) auch in Papierform ausgefüllt und unterschreiben in der Schule abgeben. Für die Abgabe des Gesuches ist eine Terminvereinbarung mit dem Schulsekretariat notwendig.

 

Im Downloadbereich das Rundschreiben und der Vertrag mit den Details, sowie die Gesuchsvorlagen.

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Die deutsche Bildungsdirektion hat die Versetzungen und Übertritte 2022 für alle Schulstufen veröffentlicht.

Im Downloadbereich die Ergebnislisten.

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