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Die deutsche Bildungsdirektion hat ein Rundschreiben (Nr. 26/2023 vom 9.8.2023) zur bezahlten Nebentätigkeit des Lehrpersonals der Grund-, Mittel- und Oberschulen veröffentlicht.

Jegliche Nebentätigkeit muss von der Schulführungskraft genehmigt werden. Im Downloadbereich findest du das Rundschreiben und den Vordruck für den Antrag um Genehmigung der Nebentätigkeit in Form einer beschreibbaren Word-Datei.

Fragen zur bezahlten Nebentätigkeit können per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden:

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Bis zum 12. September 2023 können die Anträge um Bildungsurlaub von den Lehrpersonen direkt bei der Abteilung Bildungsverwaltung der Deutschen Bildungsdirektion eingereicht werden.

Alle nötigen Informationen befinden sich im Downloadbereich.

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Die deutsche Bildungsdirektion hat die endgültigen Landes- und Schulranglisten Schuljahr 2023/24 (siehe Downloadbereich) veröffentlicht.

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Die vorläufigen Landes- und Schulranglisten für das Schuljahr 2023/2024 wurden am Donnerstag, den 12. Mai 2023, an der Anschlagtafel der Deutschen Bildungsdirektion und auf der Homepage der Deutschen Bildungsdirektion veröffentlicht.

Die Bewerber*innen können gegen die vorläufigen Ranglisten innerhalb von zehn Kalendertagen ab Aushang derselben an der Amtstafel der Deutschen Bildungsdirektion, bis einschließlich Montag, 22. Mai 2023 schriftlich Einspruch bei der Landesschuldirektorin erheben.

Für den Einspruch stehen die Vordrucke im Downloadbereich zur Verfügung.

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Nach einer kaum enden wollenden Odyssee durch die Begutachtungsmühlen der Prüforgane, konnte der erste Teilvertrag 2022-24 für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art heute definitiv unterzeichnet werden.

Nachfolgend die Neuerungen dieses ersten Teilvertrags:

  • Berufszulage
    Mit dem 01.01.2022 wird die Berufszulage als neues Lohnelement eingeführt. Die bisher bezahlte persönliche Zusatzvergütung wird mit Anwendung des Vertrags in dieses neue Lohnelement einfließen.
    Für das Jahr 2022 machen beide Lohnelemente zusammen 2.277,60 €uro brutto aus. Nachdem die persönliche Zusatzvergütung 2022 bereits bezahlt wurde, beträgt die effektive Lohnerhöhung 1.682,40 €uro brutto.
    Ab dem 1.01.2023 wird die Berufszulage dann 1.944 €uro brutto jährlich betragen, was einer effektiven Erhöhung von 1.348,80 €uro entspricht.
    Bis zur Anwendung des Vertrages – wahrscheinlich mit Aprilgehalt – werden die Erhöhungen des Jahres 2022 sowie die Erhöhungen der Monate Januar-März 2023 nachgezahlt. Ab dann wird die neue Berufszulage in 12 Monatsraten zu je 162 € Brutto ausbezahlt. Die bisher bezahlte persönliche Zusatzvergütung ist in diesem Betrag enthalten und wird vom Lohnstreifen verschwinden.
    NB. Die Berufszulage wird im Gegensatz zur persönliche Zusatzvergütung allen Lehrpersonen bezahlt, auch Supplentinnen und Supplenten ohne Anrecht auf Sommergehalt.

 

  • Leistungsprämie
    Die Bestimmungen zur Leistungsprämie mussten dem Artikel 7, Absatz 4 des Landesgesetz Nr. 14/2016 angepasst werden. Dieser sieht vor, dass zukünftig „keine Mindest- und Höchstbeträge festgelegt werden und diese Zulage auch einer begrenzten Anzahl von Lehrkräften zugeteilt werden kann.“

 

  • Wirtschaftliche Behandlung des abgeordneten oder zur Verfügung gestellten Personals
    Dem abgeordneten Personal steht für die gesamte Dauer der Abordnung eine jährliche Aufgabenzulage von mindestens 2.000,00 Euro brutto zu. Bisher war neben dem Mindestbetrag von 2.000 € auch ein Höchstbetrag von 4.500 € festgelegt. Der mögliche Höchstbetrag wurde mit dem neuen Vertrag abgeschafft.

 

Der nächste Verhandlungsschritt betrifft die vertraglich verankerte Anpassung an die effektive Inflation des Dreijahreszeitraums 2019-21, nachdem wir bis dato nur eine geschätzte Inflation (HVPI) verhandeln konnten. Darüber hinaus fordern wir weitere Finanzmittel, um auch den Inflationsausgleich 2022-24 verhandeln zu können.

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Mit Gesetz Nr. 197 vom 29. Dezember 2022 wurden neue zusätzliche Pensionsbestimmungen eingeführt. All jene, die die neuen Voraussetzungen erfüllen und zum 31.08.2023 aus dem Dienst austreten möchten, müssen die Gesuche bis spätestens 28. Februar 2023 einreichen.

Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Quota 103: Summe aus mindestens 62 Lebensjahren und 41 Beitragsjahren zum 31.12.2023
  • Opzione donna: Mindestens 60/59/58 Lebensjahre und 35 Beitragsjahre bis zum 31.12.2022. Die Voraussetzungen für den Pensionsanspruch gemäß der Regelung „Option für Frauen“ ist an unterschiedliche Bedingungen gebunden. Grundsätzlich müssen 35 Beitragsjahre und ein Alter von 60 Jahren innerhalb 31.12.2022 erfüllt sein, wobei das Alter von 60 Jahren für jedes Kind um ein Jahr, jedoch höchstens um zwei Jahre reduziert wird. Darüber hinaus muss eine von zwei weiteren Voraussetzungen bestehen: a) Betreuung gemäß Artikel 3, Absatz 3 des Gesetzes Nr. 104 vom 5. Februar 1992 oder b) reduzierte Arbeitsfähigkeit mit einer anerkannten Zivilinvalidität von mindestens 74%.

Wer das Gesuch bereits bis zum ordentlichen Termin 21.10.2022 eingereicht hat, muss kein neues Gesuch stellen. Für alle weiteren Infos kontaktiert bitte unsere Büros.

Das Rundschreiben des Ministeriums und der deutschen Bildungsdirektion, sowie die Gesuchsformulare findet ihr im Downloadbereich.

 

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Ein neuer lehrbefähigender Ausbildungslehrgang für die deutsche und ladinische Schule wurde ausgeschrieben: Dauer September 2023 – Mai 2025

Die Gesuche um Zulassung sind bis Mittwoch, 21.12.2022 bei der deutschen Bildungsdirektion einzureichen, entweder

Dieser Ausbildungslehrgang zielt auf die Erlangung der Lehrbefähigung

  • für den Unterricht an Mittel- und Oberschulen (siehe a) im Rundschreiben)
  • für den Unterricht an den Schulen der Berufsbildung des Landes (siehe c) bzw. für Italienisch als Zweitsprache siehe b) im Rundschreiben)
  • für den Unterricht an Mittel- und Oberschulen und Schulen der Berufsbildung des Landes (mit Ausnahme von Italienisch als Zweitsprache) ab (siehe a) im Rundschreiben).

Die Zugangsvoraussetzungen und die Inhalte unterscheiden sich je nach angestrebter Lehrbefähigung.

Weitere Informationen zum Ausbildungslehrgang findest du auch unter http://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/816.asp

ACHTUNG: Die Details zur Gesuchseinreichung im Rundschreiben beachten!

Das Rundschreiben, die Gesuchsvorlagen sowie alle weiteren Unterlagen im Downloadbereich.

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Den Einheitlichen Gewerkschaftsvertretungen in den Schulen, abgekürzt EGV und bestehend aus 3 Lehrpersonen, kommt eine wichtige Aufgabe zu: Sie sind kollektivvertragliche Akteure, da sie der Verhandlungspartner der Schuldirektionen für die Verhandlungen auf Schulebene sind. Zu diesem Zweck verfügen die EGV-RSU über Verhandlungs-, aber auch über Informationsrechte. Sie sind sowohl gewählte Vertretungen der ArbeitnehmerInnen als auch gewerkschaftliches Bindeglied.

 

Vom 17.- bis zum 19. März 2022 werden diese Vertretungen an den einzelnen Schulen neu gewählt. Diesmal in Form einer Online-Wahl mittels persönlichem Lasisaccount und einem nicht nachverfolgbaren persönlichen Kodex.

Hier zusammengefasst die Aufgaben der EGV

Die EGV verhandeln:

  • die Kriterien und Modalitäten der Anwendung der Gewerkschaftsrechte gemäß Artikel 6 und 12,
  • die Anwendung der Bestimmungen im Bereich der Sicherheit am Arbeitsplatz,
  • die Kriterien für die Gewährung der Leistungsprämien,
  • weitere Regeln für die Gewährleistung des Rechtes auf Nichterreichbarkeit.

Die EGV werden beteiligt:

  • die Kriterien für die Zuweisung des Lehrpersonals an die Schulstellen und Außenstellen,
  • die Kriterien für die Gestaltung der geplanten Dienstzeit des Lehrpersonals,
  • die Kriterien für die Beanspruchung der Freistellungen aus Fortbildungsgründen,
  • die Schwerpunkte und Verfahrensschritte für die Verwendung des Kontingentes der Vergütungen und Überstunden.

Die EGV werden informiert:

  • Entwürfe zur Klassenbildung und zum Stellenplan der Schule,
  • Daten zur erfolgten Verteilung der Kontingente der Vergütungen und der Überstunden (Verwendungsbereich, Namen der Lehrpersonen und entsprechende Geldbeträge),
  • Daten zur erfolgten Verteilung der Leistungsprämien (Berechnungsmodus, Namen der Lehrpersonen und entsprechende Geldbeträge).
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Der 21. Oktober 2022 ist der letzte Termin um die Pensionsgesuche und Gesuche um freiwilligen Dienstaustritt zum 01.09.2023 einzureichen.

Auch um die so genannte „Pension-Teilzeit“ muss innerhalb dieses Termins angesucht werden!

Die Gesuche werden in der Direktion eingereicht. Die entsprechenden Vordrucke sind ebenfalls in der Schule erhältlich.

Sobald feststeht, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, muss zusätzlich ein Gesuch beim INPS (Verwaltung ExINPDAP) ausschließlich in telematischer Form eingereicht werden. Für die Einreichung dieser telematischen Gesuche könnt ihr euch ab März 2023 an unsere Patronate INAS SGBCISL wenden, die dazu autorisiert sind.

Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:

– Bankkoordinaten (mit IBAN–Nummer)
– Eigene Steuernummer und Steuernummer des Ehepartners
– Hochzeitsdatum und/oder eventuelles Scheidungsdatum
– Datum der Dienstaufnahmen (erster Unterrichtstag – bzw. Datum der Wiederaufnahme)
– Dienstzeugnis
– Identitätskarte, E-Mail Adresse, Telefonnummer
– Letzte Steuererklärung (nur für jene, die Familienzulage beziehen)
– Lohnstreifen

Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Pension stehen wir euch in unseren Büros gerne zur Verfügung.

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In den Schulen der ladinischen Ortschaften kann bis zum

20. Februar 2022

um Versetzung und Übertritt angesucht werden kann.

Die Gesuche müssen bei der Landesdirektion innerhalb 20. Februar 2022 mit Unterschrift der Schulführungskraft eingereicht werden.

Alle weiteren Informationen unter diesem LINK.

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Mit Gesetz Nr. 234 vom 30. Dezember 2021, Art. 1, Abs. 87 und 94 wurden zusätzliche Pensionsvoraussetzungen eingeführt. All jene, die die neuen Voraussetzungen erfüllen und zum 31.08.2022 aus dem Dienst austreten möchten, müssen die Gesuche bis spätestens 28. Februar 2022 einreichen.

Die wichtigsten Neuerungen sind:

Quota 102: Summe aus mindestens 64 Lebensjahren und 38 Beitragsjahren zum 31.12.2022
Opzione donna: Mindestens 58 Lebensjahre und 35 Beitragsjahre bis zum 31.12.2021

Wer das Gesuch bereits zum 31.10.2021 eingereicht hat, muss kein neues Gesuch stellen. Für alle weiteren Infos kontaktiert bitte unsere Büros.

Das Rundschreiben der deutschen Bildungsdirektion, sowie die Gesuchsformulare findet ihr im Downloadbereich.

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