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Der 21. Oktober 2024 ist der letzte Termin, um die Pensionsgesuche und Gesuche um freiwilligen Dienstaustritt zum 01.09.2025 einzureichen.

Auch um die so genannte „Pension-Teilzeit“ muss innerhalb dieses Termins angesucht werden!

Die Gesuche werden in der Direktion eingereicht. Die entsprechenden Vordrucke sind ebenfalls in der Schule erhältlich.

Sobald feststeht, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, muss zusätzlich ein Gesuch beim INPS (Verwaltung ExINPDAP) ausschließlich in telematischer Form eingereicht werden. Für die Einreichung dieser telematischen Gesuche könnt ihr euch ab März 2025 an unsere Patronate INAS SGBCISL wenden, die dazu autorisiert sind.

Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:

– Bankkoordinaten (mit IBAN–Nummer)
– Eigene Steuernummer und Steuernummer des Ehepartners
– Hochzeitsdatum und/oder eventuelles Scheidungsdatum
– Datum der Dienstaufnahmen (erster Unterrichtstag – bzw. Datum der Wiederaufnahme)
– Dienstzeugnis
– Identitätskarte, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
– Letzte Steuererklärung (nur für jene, die Familienzulage beziehen)
– Lohnstreifen

Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Pension stehen wir euch in unseren Büros gerne zur Verfügung.

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Im Zuge staatlicher Sparmaßnahmen wurde das Kalenderjahr 2013 für die Laufbahnentwicklung sowie für die Anerkennung der außerplanmäßigen Dienste nicht anerkannt (Artikel 9, Absatz 23 des Gesetzesdekretes 78/2010). Bis heute ist es nicht gelungen auf vertraglichem Weg die Gültigkeit dieses Jahres wiederherzustellen.

Mittlerweile gibt es ein Urteil des Kassationsgerichtshofs vom 11. Juni 2024, welches bestimmt, dass die gesetzliche Nichtanerkennung in ihren juridischen und ökonomischen Auswirkungen getrennt zu bewerten sind: “perché le disposizioni che hanno stabilito il blocco delle posizioni stipendiali e dei relativi incrementi economici previsti dalle norme contrattuali collettive … sono disposizioni eccezionali e, in quanto tali, da interpretare in senso letterale, in stretta aderenza con lo scopo loro assegnato di «Contenimento delle spese in materia di impiego pubblico». Alla luce di tale impostazione, – chiosa la Corte di Cassazione – la progressione di carriera va tenuta distinta dai suoi effetti economici. Il blocco dettato da esigenze di contenimento della spesa pubblica deve riguardare solo gli effetti economici, senza influire sulla carriera a fini giuridici”.

Dieses Urteil lässt viele Fragen offen, welch noch nicht endgültig geklärt sind. Wir sind dabei die Tragweite dieses Urteils und die weitere Vorgehensweise zu verstehen. Noch ist nicht klar, ob es Sinn macht Rekurs einzureichen, oder nicht.

Wer möchte, kann inzwischen trotzdem ein ausgefülltes Mahnschreiben (siehe Download-Bereich) per Einschreiben mit Rückantwort oder per PEC verschicken. Die Unterschrift muss beim Einschreibebrief mit Rückantwort händisch erfolgen (Empfangsbestätigung aufbewahren), beim Senden einer zertifizierten Mail ist eine digitale Unterschrift möglich. Falls man keine digitale Unterschrift besitzt, kann händisch unterzeichnet werden. Die Verwaltung des Lehrpersonals fällt in die Zuständigkeit der Autonomen Provinz Bozen, das Mahnschreiben muss deshalb an die Provinz geschickt werden.

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an der Fakultät für Bildungswissenschaften werden in Zusammenarbeit mit den Bildungsdirektionen der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol ab dem akademischen Jahr 2024/2025 die Spezialisierungslehrgänge für Inklusion mit Fokus auf Kinder, Schüler und Schülerinnen mit Behinderungen im Kindergarten und der Grundschule sowie in der Mittel- und Oberschule angeboten. Um sich den Studienplatz zu sichern, ist zuerst eine Bewerbung und anschließend die Zahlung der Studiengebühren und die Immatrikulation notwendig. Dies erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal.

Online-Bewerbung sind vom 15. April bis 2. Mai 2024, 12:00 Uhr möglich.

Aufbau

Der Spezialisierungslehrgang umfasst 60 Kreditpunkte:

  • 36 Kreditpunkte für Vorlesungen
  • 9 Kreditpunkte für Laboratorien
  • 12 Kreditpunkte für Praktikum und Portfolio
  • 3 Kreditpunkte für die Abschlussprüfung.

Die Lehrveranstaltungen finden ab 27. September 2024 in der Regel an Freitagnachmittagen und an Samstagen (ganztägig), an verschiedenen schulfreien Tagen laut Schulkalender (ganztägig) sowie während einer „Winterschool“ (im Oktober 2024/2025 und im März 2025 – ganztägig) und/oder einer „Summer School“ (im Juli/August 2025 – ganztägig) statt. Alle Lehrveranstaltungen werden in Brixen abgehalten. Der Lehrgang schließt im Frühjahr 2026 mit einer Abschlussprüfung ab.

Link: https://www.unibz.it/de/faculties/education/teaching-children-special-needs/

 

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Die Anträge um Teilzeitarbeit, mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit und um die Reduzierung der Unterrichtszeit sind in der deutschen Bildungsdirektion bis

Donnerstag, den 28. März 2024

an die Schuldirektion des derzeitigen Dienstsitzes zu richten.

Alle Details können den Rundschreiben der Bildungsdirektion im Downloadbereich entnommen werden. Für Fragen könnt ihr gerne unsere Büros kontaktieren.

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Der 23. Oktober 2023 ist der letzte Termin, um die Pensionsgesuche und Gesuche um freiwilligen Dienstaustritt zum 01.09.2024 einzureichen.

Auch um die so genannte „Pension-Teilzeit“ muss innerhalb dieses Termins angesucht werden!

Die Gesuche werden in der Direktion eingereicht. Die entsprechenden Vordrucke sind ebenfalls in der Schule erhältlich.

Sobald feststeht, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, muss zusätzlich ein Gesuch beim INPS (Verwaltung ExINPDAP) ausschließlich in telematischer Form eingereicht werden. Für die Einreichung dieser telematischen Gesuche könnt ihr euch ab März 2023 an unsere Patronate INAS SGBCISL wenden, die dazu autorisiert sind.

Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:

– Bankkoordinaten (mit IBAN–Nummer)
– Eigene Steuernummer und Steuernummer des Ehepartners
– Hochzeitsdatum und/oder eventuelles Scheidungsdatum
– Datum der Dienstaufnahmen (erster Unterrichtstag – bzw. Datum der Wiederaufnahme)
– Dienstzeugnis
– Identitätskarte, E-Mail Adresse, Telefonnummer
– Letzte Steuererklärung (nur für jene, die Familienzulage beziehen)
– Lohnstreifen

Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Pension stehen wir euch in unseren Büros gerne zur Verfügung.

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Die deutsche Bildungsdirektion hat ein Rundschreiben (Nr. 26/2023 vom 9.8.2023) zur bezahlten Nebentätigkeit des Lehrpersonals der Grund-, Mittel- und Oberschulen veröffentlicht.

Jegliche Nebentätigkeit muss von der Schulführungskraft genehmigt werden. Im Downloadbereich findest du das Rundschreiben und den Vordruck für den Antrag um Genehmigung der Nebentätigkeit in Form einer beschreibbaren Word-Datei.

Fragen zur bezahlten Nebentätigkeit können per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden:

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Bis zum 12. September 2023 können die Anträge um Bildungsurlaub von den Lehrpersonen direkt bei der Abteilung Bildungsverwaltung der Deutschen Bildungsdirektion eingereicht werden.

Alle nötigen Informationen befinden sich im Downloadbereich.

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Die deutsche Bildungsdirektion hat die endgültigen Landes- und Schulranglisten Schuljahr 2023/24 (siehe Downloadbereich) veröffentlicht.

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Die vorläufigen Landes- und Schulranglisten für das Schuljahr 2023/2024 wurden am Donnerstag, den 12. Mai 2023, an der Anschlagtafel der Deutschen Bildungsdirektion und auf der Homepage der Deutschen Bildungsdirektion veröffentlicht.

Die Bewerber*innen können gegen die vorläufigen Ranglisten innerhalb von zehn Kalendertagen ab Aushang derselben an der Amtstafel der Deutschen Bildungsdirektion, bis einschließlich Montag, 22. Mai 2023 schriftlich Einspruch bei der Landesschuldirektorin erheben.

Für den Einspruch stehen die Vordrucke im Downloadbereich zur Verfügung.

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Nach einer kaum enden wollenden Odyssee durch die Begutachtungsmühlen der Prüforgane, konnte der erste Teilvertrag 2022-24 für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art heute definitiv unterzeichnet werden.

Nachfolgend die Neuerungen dieses ersten Teilvertrags:

  • Berufszulage
    Mit dem 01.01.2022 wird die Berufszulage als neues Lohnelement eingeführt. Die bisher bezahlte persönliche Zusatzvergütung wird mit Anwendung des Vertrags in dieses neue Lohnelement einfließen.
    Für das Jahr 2022 machen beide Lohnelemente zusammen 2.277,60 €uro brutto aus. Nachdem die persönliche Zusatzvergütung 2022 bereits bezahlt wurde, beträgt die effektive Lohnerhöhung 1.682,40 €uro brutto.
    Ab dem 1.01.2023 wird die Berufszulage dann 1.944 €uro brutto jährlich betragen, was einer effektiven Erhöhung von 1.348,80 €uro entspricht.
    Bis zur Anwendung des Vertrages – wahrscheinlich mit Aprilgehalt – werden die Erhöhungen des Jahres 2022 sowie die Erhöhungen der Monate Januar-März 2023 nachgezahlt. Ab dann wird die neue Berufszulage in 12 Monatsraten zu je 162 € Brutto ausbezahlt. Die bisher bezahlte persönliche Zusatzvergütung ist in diesem Betrag enthalten und wird vom Lohnstreifen verschwinden.
    NB. Die Berufszulage wird im Gegensatz zur persönliche Zusatzvergütung allen Lehrpersonen bezahlt, auch Supplentinnen und Supplenten ohne Anrecht auf Sommergehalt.

 

  • Leistungsprämie
    Die Bestimmungen zur Leistungsprämie mussten dem Artikel 7, Absatz 4 des Landesgesetz Nr. 14/2016 angepasst werden. Dieser sieht vor, dass zukünftig „keine Mindest- und Höchstbeträge festgelegt werden und diese Zulage auch einer begrenzten Anzahl von Lehrkräften zugeteilt werden kann.“

 

  • Wirtschaftliche Behandlung des abgeordneten oder zur Verfügung gestellten Personals
    Dem abgeordneten Personal steht für die gesamte Dauer der Abordnung eine jährliche Aufgabenzulage von mindestens 2.000,00 Euro brutto zu. Bisher war neben dem Mindestbetrag von 2.000 € auch ein Höchstbetrag von 4.500 € festgelegt. Der mögliche Höchstbetrag wurde mit dem neuen Vertrag abgeschafft.

 

Der nächste Verhandlungsschritt betrifft die vertraglich verankerte Anpassung an die effektive Inflation des Dreijahreszeitraums 2019-21, nachdem wir bis dato nur eine geschätzte Inflation (HVPI) verhandeln konnten. Darüber hinaus fordern wir weitere Finanzmittel, um auch den Inflationsausgleich 2022-24 verhandeln zu können.

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Mit Gesetz Nr. 197 vom 29. Dezember 2022 wurden neue zusätzliche Pensionsbestimmungen eingeführt. All jene, die die neuen Voraussetzungen erfüllen und zum 31.08.2023 aus dem Dienst austreten möchten, müssen die Gesuche bis spätestens 28. Februar 2023 einreichen.

Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Quota 103: Summe aus mindestens 62 Lebensjahren und 41 Beitragsjahren zum 31.12.2023
  • Opzione donna: Mindestens 60/59/58 Lebensjahre und 35 Beitragsjahre bis zum 31.12.2022. Die Voraussetzungen für den Pensionsanspruch gemäß der Regelung „Option für Frauen“ ist an unterschiedliche Bedingungen gebunden. Grundsätzlich müssen 35 Beitragsjahre und ein Alter von 60 Jahren innerhalb 31.12.2022 erfüllt sein, wobei das Alter von 60 Jahren für jedes Kind um ein Jahr, jedoch höchstens um zwei Jahre reduziert wird. Darüber hinaus muss eine von zwei weiteren Voraussetzungen bestehen: a) Betreuung gemäß Artikel 3, Absatz 3 des Gesetzes Nr. 104 vom 5. Februar 1992 oder b) reduzierte Arbeitsfähigkeit mit einer anerkannten Zivilinvalidität von mindestens 74%.

Wer das Gesuch bereits bis zum ordentlichen Termin 21.10.2022 eingereicht hat, muss kein neues Gesuch stellen. Für alle weiteren Infos kontaktiert bitte unsere Büros.

Das Rundschreiben des Ministeriums und der deutschen Bildungsdirektion, sowie die Gesuchsformulare findet ihr im Downloadbereich.

 

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