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Der Beschluss der Landesregierung vom 29. Oktober 2024, Nr. 933, regelt die Erstellung der Landes- und Schulranglisten und die Bewertungstabelle für die Ranglisten.

Die Gesuche für die Eintragung in die Schulranglisten für das Schuljahr 2025/2026 sind

bis 19. Dezember 2024 (= Verfallsfrist)

  • mittels E-Mail an die Adresse oder
  • mittels PEC an die PEC-Adresse oder
  • mittels Einschreibebrief mit Rückantwort an die Abteilung Bildungsverwaltung, Amt für das Lehrpersonal, Amba-Alagi-Straße 10, 39100 Bozen (es gilt das Datum des Poststempels) oder
  • persönlich bei der Abteilung Bildungsverwaltung (letztmöglicher Tag bis 17.30 Uhr, Protokollstempel der Bildungsdirektion ist aussschlaggebend)

einzureichen.

Das Rundschreiben, die Gesuchsvorlagen, sowie alle weiteren Unterlagen im Downloadbereich.

 

ACHTUNG: Die Details zur Gesuchseinreichung im Rundschreiben beachten!

Das Ansuchen um Auflösung des Vorbehalts muss innerhalb 15. Mai 2025 (Verfallsfrist) in der Deutschen Bildungsdirektion, Abteilung 16 Bildungsverwaltung, Amt für das Lehrpersonal, einlangen.
Die Auflösung des Vorbehalts ist nur bei Vorlage des Titels möglich, auf Grund dessen die Eintragung mit Vorbehalt überhaupt möglich war.

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Der 21. Oktober 2024 ist der letzte Termin, um die Pensionsgesuche und Gesuche um freiwilligen Dienstaustritt zum 01.09.2025 einzureichen.

Auch um die so genannte „Pension-Teilzeit“ muss innerhalb dieses Termins angesucht werden!

Die Gesuche werden in der Direktion eingereicht. Die entsprechenden Vordrucke sind ebenfalls in der Schule erhältlich.

Sobald feststeht, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, muss zusätzlich ein Gesuch beim INPS (Verwaltung ExINPDAP) ausschließlich in telematischer Form eingereicht werden. Für die Einreichung dieser telematischen Gesuche könnt ihr euch ab März 2025 an unsere Patronate INAS SGBCISL wenden, die dazu autorisiert sind.

Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:

– Bankkoordinaten (mit IBAN–Nummer)
– Eigene Steuernummer und Steuernummer des Ehepartners
– Hochzeitsdatum und/oder eventuelles Scheidungsdatum
– Datum der Dienstaufnahmen (erster Unterrichtstag – bzw. Datum der Wiederaufnahme)
– Dienstzeugnis
– Identitätskarte, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
– Letzte Steuererklärung (nur für jene, die Familienzulage beziehen)
– Lohnstreifen

Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Pension stehen wir euch in unseren Büros gerne zur Verfügung.

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Im Zuge staatlicher Sparmaßnahmen wurde das Kalenderjahr 2013 für die Laufbahnentwicklung sowie für die Anerkennung der außerplanmäßigen Dienste nicht anerkannt (Artikel 9, Absatz 23 des Gesetzesdekretes 78/2010). Bis heute ist es nicht gelungen auf vertraglichem Weg die Gültigkeit dieses Jahres wiederherzustellen.

Mittlerweile gibt es ein Urteil des Kassationsgerichtshofs vom 11. Juni 2024, welches bestimmt, dass die gesetzliche Nichtanerkennung in ihren juridischen und ökonomischen Auswirkungen getrennt zu bewerten sind: “perché le disposizioni che hanno stabilito il blocco delle posizioni stipendiali e dei relativi incrementi economici previsti dalle norme contrattuali collettive … sono disposizioni eccezionali e, in quanto tali, da interpretare in senso letterale, in stretta aderenza con lo scopo loro assegnato di «Contenimento delle spese in materia di impiego pubblico». Alla luce di tale impostazione, – chiosa la Corte di Cassazione – la progressione di carriera va tenuta distinta dai suoi effetti economici. Il blocco dettato da esigenze di contenimento della spesa pubblica deve riguardare solo gli effetti economici, senza influire sulla carriera a fini giuridici”.

Dieses Urteil lässt viele Fragen offen, welch noch nicht endgültig geklärt sind. Wir sind dabei die Tragweite dieses Urteils und die weitere Vorgehensweise zu verstehen. Noch ist nicht klar, ob es Sinn macht Rekurs einzureichen, oder nicht.

Wer möchte, kann inzwischen trotzdem ein ausgefülltes Mahnschreiben (siehe Download-Bereich) per Einschreiben mit Rückantwort oder per PEC verschicken. Die Unterschrift muss beim Einschreibebrief mit Rückantwort händisch erfolgen (Empfangsbestätigung aufbewahren), beim Senden einer zertifizierten Mail ist eine digitale Unterschrift möglich. Falls man keine digitale Unterschrift besitzt, kann händisch unterzeichnet werden. Die Verwaltung des Lehrpersonals fällt in die Zuständigkeit der Autonomen Provinz Bozen, das Mahnschreiben muss deshalb an die Provinz geschickt werden.

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an der Fakultät für Bildungswissenschaften werden in Zusammenarbeit mit den Bildungsdirektionen der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol ab dem akademischen Jahr 2024/2025 die Spezialisierungslehrgänge für Inklusion mit Fokus auf Kinder, Schüler und Schülerinnen mit Behinderungen im Kindergarten und der Grundschule sowie in der Mittel- und Oberschule angeboten. Um sich den Studienplatz zu sichern, ist zuerst eine Bewerbung und anschließend die Zahlung der Studiengebühren und die Immatrikulation notwendig. Dies erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal.

Online-Bewerbung sind vom 15. April bis 2. Mai 2024, 12:00 Uhr möglich.

Aufbau

Der Spezialisierungslehrgang umfasst 60 Kreditpunkte:

  • 36 Kreditpunkte für Vorlesungen
  • 9 Kreditpunkte für Laboratorien
  • 12 Kreditpunkte für Praktikum und Portfolio
  • 3 Kreditpunkte für die Abschlussprüfung.

Die Lehrveranstaltungen finden ab 27. September 2024 in der Regel an Freitagnachmittagen und an Samstagen (ganztägig), an verschiedenen schulfreien Tagen laut Schulkalender (ganztägig) sowie während einer „Winterschool“ (im Oktober 2024/2025 und im März 2025 – ganztägig) und/oder einer „Summer School“ (im Juli/August 2025 – ganztägig) statt. Alle Lehrveranstaltungen werden in Brixen abgehalten. Der Lehrgang schließt im Frühjahr 2026 mit einer Abschlussprüfung ab.

Link: https://www.unibz.it/de/faculties/education/teaching-children-special-needs/

 

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Die Anträge um Teilzeitarbeit, mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit und um die Reduzierung der Unterrichtszeit sind in der deutschen Bildungsdirektion bis

Donnerstag, den 28. März 2024

an die Schuldirektion des derzeitigen Dienstsitzes zu richten.

Alle Details können den Rundschreiben der Bildungsdirektion im Downloadbereich entnommen werden. Für Fragen könnt ihr gerne unsere Büros kontaktieren.

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Der 23. Oktober 2023 ist der letzte Termin, um die Pensionsgesuche und Gesuche um freiwilligen Dienstaustritt zum 01.09.2024 einzureichen.

Auch um die so genannte „Pension-Teilzeit“ muss innerhalb dieses Termins angesucht werden!

Die Gesuche werden in der Direktion eingereicht. Die entsprechenden Vordrucke sind ebenfalls in der Schule erhältlich.

Sobald feststeht, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, muss zusätzlich ein Gesuch beim INPS (Verwaltung ExINPDAP) ausschließlich in telematischer Form eingereicht werden. Für die Einreichung dieser telematischen Gesuche könnt ihr euch ab März 2023 an unsere Patronate INAS SGBCISL wenden, die dazu autorisiert sind.

Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:

– Bankkoordinaten (mit IBAN–Nummer)
– Eigene Steuernummer und Steuernummer des Ehepartners
– Hochzeitsdatum und/oder eventuelles Scheidungsdatum
– Datum der Dienstaufnahmen (erster Unterrichtstag – bzw. Datum der Wiederaufnahme)
– Dienstzeugnis
– Identitätskarte, E-Mail Adresse, Telefonnummer
– Letzte Steuererklärung (nur für jene, die Familienzulage beziehen)
– Lohnstreifen

Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Pension stehen wir euch in unseren Büros gerne zur Verfügung.

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Die deutsche Bildungsdirektion hat ein Rundschreiben (Nr. 26/2023 vom 9.8.2023) zur bezahlten Nebentätigkeit des Lehrpersonals der Grund-, Mittel- und Oberschulen veröffentlicht.

Jegliche Nebentätigkeit muss von der Schulführungskraft genehmigt werden. Im Downloadbereich findest du das Rundschreiben und den Vordruck für den Antrag um Genehmigung der Nebentätigkeit in Form einer beschreibbaren Word-Datei.

Fragen zur bezahlten Nebentätigkeit können per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden:

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Bis zum 12. September 2023 können die Anträge um Bildungsurlaub von den Lehrpersonen direkt bei der Abteilung Bildungsverwaltung der Deutschen Bildungsdirektion eingereicht werden.

Alle nötigen Informationen befinden sich im Downloadbereich.

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Die deutsche Bildungsdirektion hat die endgültigen Landes- und Schulranglisten Schuljahr 2023/24 (siehe Downloadbereich) veröffentlicht.

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Die vorläufigen Landes- und Schulranglisten für das Schuljahr 2023/2024 wurden am Donnerstag, den 12. Mai 2023, an der Anschlagtafel der Deutschen Bildungsdirektion und auf der Homepage der Deutschen Bildungsdirektion veröffentlicht.

Die Bewerber*innen können gegen die vorläufigen Ranglisten innerhalb von zehn Kalendertagen ab Aushang derselben an der Amtstafel der Deutschen Bildungsdirektion, bis einschließlich Montag, 22. Mai 2023 schriftlich Einspruch bei der Landesschuldirektorin erheben.

Für den Einspruch stehen die Vordrucke im Downloadbereich zur Verfügung.

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