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Die vorläufigen Landes- und Schulranglisten für das Schuljahr 2023/2024 wurden am Donnerstag, den 12. Mai 2023, an der Anschlagtafel der Deutschen Bildungsdirektion und auf der Homepage der Deutschen Bildungsdirektion veröffentlicht.

Die Bewerber*innen können gegen die vorläufigen Ranglisten innerhalb von zehn Kalendertagen ab Aushang derselben an der Amtstafel der Deutschen Bildungsdirektion, bis einschließlich Montag, 22. Mai 2023 schriftlich Einspruch bei der Landesschuldirektorin erheben.

Für den Einspruch stehen die Vordrucke im Downloadbereich zur Verfügung.

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Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag aller Schulstufen der deutschen Bildungsdirektion können bis

Donnerstag, 30.03.2023

um folgende zeitlich befristete Mobilitätsmaßnahmen ansuchen:

  1. Verwendung von überzähligen Lehrpersonen und Lehrpersonen mit Vorrang als Stellenverlierer
  2. Verwendung auf Stellen mit besonderen Unterrichtsverfahren, für Integrations– und Montessoriunterricht, für den Englischunterricht an der Grundschule
  3. Provisorische Zuweisung für die Annäherung an die Familie und andere Zuweisungen
Die ausgefüllten Gesuche sind ohne Unterschrift über die eigene Lasis-Adresse an  zu schicken.
Wer keine aktive Lasis-Adresse hat, kann das Gesuchen über eine andere E-Mail-Adresse schicken, muss in diesem Fall zusätzlich  eine Ablichtung des Personalausweises mitschicken.
Es empfiehlt sich am PC die „Lesebestätigung“ zu aktivieren, damit der Erhalt des Ansuchens bestätigt werden kann.
In Ausnahmefällen kann die Lehrperson das Gesuch (siehe Anlage) auch in Papierform ausgefüllt und unterschreiben in der Schule abgeben. Für die Abgabe des Gesuches ist eine Terminvereinbarung mit dem Schulsekretariat notwendig.

 

Im Downloadbereich das Rundschreiben und der Vertrag mit den Details, sowie die Gesuchsvorlagen.

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Ein neuer lehrbefähigender Ausbildungslehrgang für die deutsche und ladinische Schule wurde ausgeschrieben: Dauer September 2023 – Mai 2025

Die Gesuche um Zulassung sind bis Mittwoch, 21.12.2022 bei der deutschen Bildungsdirektion einzureichen, entweder

Dieser Ausbildungslehrgang zielt auf die Erlangung der Lehrbefähigung

  • für den Unterricht an Mittel- und Oberschulen (siehe a) im Rundschreiben)
  • für den Unterricht an den Schulen der Berufsbildung des Landes (siehe c) bzw. für Italienisch als Zweitsprache siehe b) im Rundschreiben)
  • für den Unterricht an Mittel- und Oberschulen und Schulen der Berufsbildung des Landes (mit Ausnahme von Italienisch als Zweitsprache) ab (siehe a) im Rundschreiben).

Die Zugangsvoraussetzungen und die Inhalte unterscheiden sich je nach angestrebter Lehrbefähigung.

Weitere Informationen zum Ausbildungslehrgang findest du auch unter http://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/816.asp

ACHTUNG: Die Details zur Gesuchseinreichung im Rundschreiben beachten!

Das Rundschreiben, die Gesuchsvorlagen sowie alle weiteren Unterlagen im Downloadbereich.

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Das ladinische Schulamt hat die provisorischen Zuweisungen und Verwendungen des Lehrpersonals der Grund-, Mittel- und Oberschulen der ladinischen Ortschaften für das Schuljahr 2021/22 veröffentlicht.

 

Das Dekret im Downloadbereich.

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Am 21.05.2021 wurde auf gesamtstaatlicher Ebene das Einvernehmensprotokoll zwischen Unterrichtsministerium und Schulgewerkschaften unterzeichnet, welches die reguläre Durchführung der staatlichen Abschlussprüfung der Mittel- und Oberschule im Schuljahr 2020/21 garantieren soll. Das Sicherheitsprotokoll entspricht im Wesentlichen dem des Vorjahres (damals nur die Oberschulen betreffend) mit der einzigen Neuerung, dass nur mehr chirurgische Masken verwendet werden dürfen und keine Alltagsmasken. Der längere Gebrauch von FFP2-Masken wird v.a. seitens der Kandidatinnen nicht empfohlen.

 

Bei dieser Gelegenheit sei noch einmal darauf verwiesen, dass das vom Südtiroler Sanitätsbetrieb organisierte Pilotprojekt zum Monitoring der Verbreitung der SARS-CoV-2-Infektionen (Nasenflügeltests) mit 11.06.2021 endet und somit für die staatlichen Abschlussprüfungen keine Anwendung mehr findet.

 

Die Schulführungskräfte sende Schulen, welche Prüfungssitz einer Kommission für die staatliche Abschlussprüfung der Mittel- bzw. Oberschule sind, gewährleisten gemeinsam mit den Vorsitzenden der Prüfungskommissionen die Einhaltung der Sicherheits- und Hygienerichtlinien laut beiliegendem Dokument (siehe Anlage 1).

 

Das Rundschreiben und die Anlagen im Downloadbereich.

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Am 10. Juni 2021 findet die Stellenwahl für befristete und unbefristete Arbeitsverträge an den Grund-, Mittel- und Oberschulen der ladinischen Ortschaften für das Schuljahr 2021/22 statt.  Diese erfolgt online.

Die Lehrpersonen können sich mittels SPID-Account oder aktivierter Bürgerkarte anmelden. Voraussetzung für die Teilnahme an der Online-Stellenwahl ist die Eintragung in den entsprechenden Schul- und Landesranglisten.

Reststunden von mehr als 6 Stunden werden in Präsenz vergeben, und zwar am Freitag, 11. Juni 2021, um 15:00 Uhr im Hauptsitz des Ladinischen Schulamts in Bozen.

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Die endgültigen Schul- und Landesranglisten der Grund-, Mittel- und Oberschulen der ladinischen Ortschaften wurden genehmigt und veröffentlicht.

 

Die Dekrete im Downloadbereich.

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Auch für das kommende Schuljahr 2021/2022 können die Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsauftrag ein Ansuchen um ganz- oder mehrjährige Abwesenheiten an die Schuldirektionen stellen.

 

Die Ansuchen für bis Freitag 21.Mai 2021 einzureichen.

 

Das Rundschreiben im Downloadbereich

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Die deutsche Bildungsdirektion hat eine Mitteilung im Hinblick auf die Jahresbewertung an den Grund-, Mittel- und Oberschulen veröffentlicht.

Die Anlagen im Downloadbereich.

 

 

 

 

 

 

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Die vorläufigen Schul– und Landesranglisten für das Schuljahr 2021/2022 wurden genehmigt.

Die Bewerberinnen und Bewerber können gegen die vorläufigen Ranglisten bis einschließlich 17. Mai 2021 schriftlich Einspruch bei der Landesschuldirektorin erheben.

 

Die Mitteilung, das Dekret und die Anlagen im Downloadbereich.

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Welche Regelungen gelten fortan für den Unterricht in den Bildungseinrichtungen?

Dieses 75%- Limit kann nach verschiedenen Kriterien organisiert werden (z.B. nach Klassen, Fachrichtungen, usw.), und zwar unter der Berücksichtigung der Schülerbeförderung oder der Konzentration der schulischen Einrichtungen im Landesgebiet. 

Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht in Präsenz ist in allen Schulstufen die Teilnahme an den Nasenflügeltests. Schülerinnen und Schüler, die sich nicht daran beteiligen, werden in den Fernunterricht überstellt. 

 

Können die Schulen Ausflüge und Lehrausgänge machen? 

Laut Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 20/2021, vom 23.04.2021 können „Führungen und didaktische Ausflüge, Schulcamps und sonstige wie auch immer genannte Ausflüge, die von schulischen und nichtschulischen Einrichtungen organisiert werden, innerhalb der Provinz durchgeführt werden; vorausgesetzt ist das Einhalten der Schutzmaßnahmen und der Sicherheitsprotokolle der jeweiligen Einrichtungen sowie die Berücksichtigung der Einschränkungen und Kapazitäten der verwendeten Verkehrsmittel.“

Bildungsreisen, Austausch- oder Partnerschaftsinitiativen, die von schulischen und nicht- schulischen Einrichtungen organisiert werden, sind ausgesetzt.

 

Gibt es an der Schule eine Maskenpflicht?

Grundsätzlich gibt es an allen Schulstufen eine durchgehende Maskenpflicht unabhängig vom Mindestabstand.

 

In welchen Fällen muss eine FFP2- Maske an den Schulen getragen werden?

Eine FFP2-Maske (ohne Ventil) muss in folgenden Fällen getragen werden:

–  auf Anraten des Betriebsarztes,

–  in speziellen Situationen, vor allem in jenen, wo der vorgesehene zwischenmenschliche Abstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann oder aufgrund der Beschaffenheit des Ortes, wo die Ansteckungsgefahr erhöht ist,

–  bei Ausübung bestimmter Tätigkeiten für die im Sicherheitsbericht die FFP2-Maske ohne Ventil bereits vorgesehen ist.

In den oben genannten Fällen müssen die Arbeitnehmer*innen die gesetzlich vorgesehene spezifische Ausbildung zum Atemschutz besuchen. FFP2-Masken ohne Ventil müssen nach EN149:2001+A1:2009 zertifiziert oder vom INAIL validiert sein.

Nach jeder Unterrichtseinheit ist die FFP2-Gesichtsmaske für 5 Minuten abzunehmen; außerdem muss die Maske täglich gewechselt werden.

 

 

Weitere Informationen:

Homepage der Provinz

Deutsche Bildungsdirektion 

 

 

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