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Der Beschluss der Landesregierung vom 29. Oktober 2024, Nr. 933, regelt die Erstellung der Landes- und Schulranglisten und die Bewertungstabelle für die Ranglisten.

Die Gesuche für die Eintragung in die Schulranglisten für das Schuljahr 2025/2026 sind

bis 19. Dezember 2024 (= Verfallsfrist)

  • mittels E-Mail an die Adresse oder
  • mittels PEC an die PEC-Adresse oder
  • mittels Einschreibebrief mit Rückantwort an die Abteilung Bildungsverwaltung, Amt für das Lehrpersonal, Amba-Alagi-Straße 10, 39100 Bozen (es gilt das Datum des Poststempels) oder
  • persönlich bei der Abteilung Bildungsverwaltung (letztmöglicher Tag bis 17.30 Uhr, Protokollstempel der Bildungsdirektion ist aussschlaggebend)

einzureichen.

Das Rundschreiben, die Gesuchsvorlagen, sowie alle weiteren Unterlagen im Downloadbereich.

 

ACHTUNG: Die Details zur Gesuchseinreichung im Rundschreiben beachten!

Das Ansuchen um Auflösung des Vorbehalts muss innerhalb 15. Mai 2025 (Verfallsfrist) in der Deutschen Bildungsdirektion, Abteilung 16 Bildungsverwaltung, Amt für das Lehrpersonal, einlangen.
Die Auflösung des Vorbehalts ist nur bei Vorlage des Titels möglich, auf Grund dessen die Eintragung mit Vorbehalt überhaupt möglich war.

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Der 21. Oktober 2024 ist der letzte Termin, um die Pensionsgesuche und Gesuche um freiwilligen Dienstaustritt zum 01.09.2025 einzureichen.

Auch um die so genannte „Pension-Teilzeit“ muss innerhalb dieses Termins angesucht werden!

Die Gesuche werden in der Direktion eingereicht. Die entsprechenden Vordrucke sind ebenfalls in der Schule erhältlich.

Sobald feststeht, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, muss zusätzlich ein Gesuch beim INPS (Verwaltung ExINPDAP) ausschließlich in telematischer Form eingereicht werden. Für die Einreichung dieser telematischen Gesuche könnt ihr euch ab März 2025 an unsere Patronate INAS SGBCISL wenden, die dazu autorisiert sind.

Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:

– Bankkoordinaten (mit IBAN–Nummer)
– Eigene Steuernummer und Steuernummer des Ehepartners
– Hochzeitsdatum und/oder eventuelles Scheidungsdatum
– Datum der Dienstaufnahmen (erster Unterrichtstag – bzw. Datum der Wiederaufnahme)
– Dienstzeugnis
– Identitätskarte, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
– Letzte Steuererklärung (nur für jene, die Familienzulage beziehen)
– Lohnstreifen

Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Pension stehen wir euch in unseren Büros gerne zur Verfügung.

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an der Fakultät für Bildungswissenschaften werden in Zusammenarbeit mit den Bildungsdirektionen der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol ab dem akademischen Jahr 2024/2025 die Spezialisierungslehrgänge für Inklusion mit Fokus auf Kinder, Schüler und Schülerinnen mit Behinderungen im Kindergarten und der Grundschule sowie in der Mittel- und Oberschule angeboten. Um sich den Studienplatz zu sichern, ist zuerst eine Bewerbung und anschließend die Zahlung der Studiengebühren und die Immatrikulation notwendig. Dies erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal.

Online-Bewerbung sind vom 15. April bis 2. Mai 2024, 12:00 Uhr möglich.

Aufbau

Der Spezialisierungslehrgang umfasst 60 Kreditpunkte:

  • 36 Kreditpunkte für Vorlesungen
  • 9 Kreditpunkte für Laboratorien
  • 12 Kreditpunkte für Praktikum und Portfolio
  • 3 Kreditpunkte für die Abschlussprüfung.

Die Lehrveranstaltungen finden ab 27. September 2024 in der Regel an Freitagnachmittagen und an Samstagen (ganztägig), an verschiedenen schulfreien Tagen laut Schulkalender (ganztägig) sowie während einer „Winterschool“ (im Oktober 2024/2025 und im März 2025 – ganztägig) und/oder einer „Summer School“ (im Juli/August 2025 – ganztägig) statt. Alle Lehrveranstaltungen werden in Brixen abgehalten. Der Lehrgang schließt im Frühjahr 2026 mit einer Abschlussprüfung ab.

Link: https://www.unibz.it/de/faculties/education/teaching-children-special-needs/

 

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Die deutsche Bildungsdirektion hat ein Rundschreiben (Nr. 26/2023 vom 9.8.2023) zur bezahlten Nebentätigkeit des Lehrpersonals der Grund-, Mittel- und Oberschulen veröffentlicht.

Jegliche Nebentätigkeit muss von der Schulführungskraft genehmigt werden. Im Downloadbereich findest du das Rundschreiben und den Vordruck für den Antrag um Genehmigung der Nebentätigkeit in Form einer beschreibbaren Word-Datei.

Fragen zur bezahlten Nebentätigkeit können per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden:

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Die deutsche Bildungsdirektion hat die endgültigen Landes- und Schulranglisten Schuljahr 2023/24 (siehe Downloadbereich) veröffentlicht.

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Die vorläufigen Landes- und Schulranglisten für das Schuljahr 2023/2024 wurden am Donnerstag, den 12. Mai 2023, an der Anschlagtafel der Deutschen Bildungsdirektion und auf der Homepage der Deutschen Bildungsdirektion veröffentlicht.

Die Bewerber*innen können gegen die vorläufigen Ranglisten innerhalb von zehn Kalendertagen ab Aushang derselben an der Amtstafel der Deutschen Bildungsdirektion, bis einschließlich Montag, 22. Mai 2023 schriftlich Einspruch bei der Landesschuldirektorin erheben.

Für den Einspruch stehen die Vordrucke im Downloadbereich zur Verfügung.

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Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag aller Schulstufen der deutschen Bildungsdirektion können bis

Donnerstag, 30.03.2023

um folgende zeitlich befristete Mobilitätsmaßnahmen ansuchen:

  1. Verwendung von überzähligen Lehrpersonen und Lehrpersonen mit Vorrang als Stellenverlierer
  2. Verwendung auf Stellen mit besonderen Unterrichtsverfahren, für Integrations– und Montessoriunterricht, für den Englischunterricht an der Grundschule
  3. Provisorische Zuweisung für die Annäherung an die Familie und andere Zuweisungen
Die ausgefüllten Gesuche sind ohne Unterschrift über die eigene Lasis-Adresse an  zu schicken.
Wer keine aktive Lasis-Adresse hat, kann das Gesuchen über eine andere E-Mail-Adresse schicken, muss in diesem Fall zusätzlich  eine Ablichtung des Personalausweises mitschicken.
Es empfiehlt sich am PC die „Lesebestätigung“ zu aktivieren, damit der Erhalt des Ansuchens bestätigt werden kann.
In Ausnahmefällen kann die Lehrperson das Gesuch (siehe Anlage) auch in Papierform ausgefüllt und unterschreiben in der Schule abgeben. Für die Abgabe des Gesuches ist eine Terminvereinbarung mit dem Schulsekretariat notwendig.

 

Im Downloadbereich das Rundschreiben und der Vertrag mit den Details, sowie die Gesuchsvorlagen.

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Ein neuer lehrbefähigender Ausbildungslehrgang für die deutsche und ladinische Schule wurde ausgeschrieben: Dauer September 2023 – Mai 2025

Die Gesuche um Zulassung sind bis Mittwoch, 21.12.2022 bei der deutschen Bildungsdirektion einzureichen, entweder

Dieser Ausbildungslehrgang zielt auf die Erlangung der Lehrbefähigung

  • für den Unterricht an Mittel- und Oberschulen (siehe a) im Rundschreiben)
  • für den Unterricht an den Schulen der Berufsbildung des Landes (siehe c) bzw. für Italienisch als Zweitsprache siehe b) im Rundschreiben)
  • für den Unterricht an Mittel- und Oberschulen und Schulen der Berufsbildung des Landes (mit Ausnahme von Italienisch als Zweitsprache) ab (siehe a) im Rundschreiben).

Die Zugangsvoraussetzungen und die Inhalte unterscheiden sich je nach angestrebter Lehrbefähigung.

Weitere Informationen zum Ausbildungslehrgang findest du auch unter http://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/816.asp

ACHTUNG: Die Details zur Gesuchseinreichung im Rundschreiben beachten!

Das Rundschreiben, die Gesuchsvorlagen sowie alle weiteren Unterlagen im Downloadbereich.

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Das ladinische Schulamt hat die provisorischen Zuweisungen und Verwendungen des Lehrpersonals der Grund-, Mittel- und Oberschulen der ladinischen Ortschaften für das Schuljahr 2021/22 veröffentlicht.

 

Das Dekret im Downloadbereich.

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Am 21.05.2021 wurde auf gesamtstaatlicher Ebene das Einvernehmensprotokoll zwischen Unterrichtsministerium und Schulgewerkschaften unterzeichnet, welches die reguläre Durchführung der staatlichen Abschlussprüfung der Mittel- und Oberschule im Schuljahr 2020/21 garantieren soll. Das Sicherheitsprotokoll entspricht im Wesentlichen dem des Vorjahres (damals nur die Oberschulen betreffend) mit der einzigen Neuerung, dass nur mehr chirurgische Masken verwendet werden dürfen und keine Alltagsmasken. Der längere Gebrauch von FFP2-Masken wird v.a. seitens der Kandidatinnen nicht empfohlen.

 

Bei dieser Gelegenheit sei noch einmal darauf verwiesen, dass das vom Südtiroler Sanitätsbetrieb organisierte Pilotprojekt zum Monitoring der Verbreitung der SARS-CoV-2-Infektionen (Nasenflügeltests) mit 11.06.2021 endet und somit für die staatlichen Abschlussprüfungen keine Anwendung mehr findet.

 

Die Schulführungskräfte sende Schulen, welche Prüfungssitz einer Kommission für die staatliche Abschlussprüfung der Mittel- bzw. Oberschule sind, gewährleisten gemeinsam mit den Vorsitzenden der Prüfungskommissionen die Einhaltung der Sicherheits- und Hygienerichtlinien laut beiliegendem Dokument (siehe Anlage 1).

 

Das Rundschreiben und die Anlagen im Downloadbereich.

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Am 10. Juni 2021 findet die Stellenwahl für befristete und unbefristete Arbeitsverträge an den Grund-, Mittel- und Oberschulen der ladinischen Ortschaften für das Schuljahr 2021/22 statt.  Diese erfolgt online.

Die Lehrpersonen können sich mittels SPID-Account oder aktivierter Bürgerkarte anmelden. Voraussetzung für die Teilnahme an der Online-Stellenwahl ist die Eintragung in den entsprechenden Schul- und Landesranglisten.

Reststunden von mehr als 6 Stunden werden in Präsenz vergeben, und zwar am Freitag, 11. Juni 2021, um 15:00 Uhr im Hauptsitz des Ladinischen Schulamts in Bozen.

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