Der Beschluss der Landesregierung vom 29. Oktober 2024, Nr. 933, regelt die Erstellung der Landes- und Schulranglisten und die Bewertungstabelle für die Ranglisten.
Die Gesuche für die Eintragung in die Schulranglisten für das Schuljahr 2025/2026 sind
bis 19. Dezember 2024 (= Verfallsfrist)
- mittels E-Mail an die Adresse oder
- mittels PEC an die PEC-Adresse oder
- mittels Einschreibebrief mit Rückantwort an die Abteilung Bildungsverwaltung, Amt für das Lehrpersonal, Amba-Alagi-Straße 10, 39100 Bozen (es gilt das Datum des Poststempels) oder
- persönlich bei der Abteilung Bildungsverwaltung (letztmöglicher Tag bis 17.30 Uhr, Protokollstempel der Bildungsdirektion ist aussschlaggebend)
einzureichen.
Das Rundschreiben, die Gesuchsvorlagen, sowie alle weiteren Unterlagen im Downloadbereich.
ACHTUNG: Die Details zur Gesuchseinreichung im Rundschreiben beachten!
Das Ansuchen um Auflösung des Vorbehalts muss innerhalb 15. Mai 2025 (Verfallsfrist) in der Deutschen Bildungsdirektion, Abteilung 16 Bildungsverwaltung, Amt für das Lehrpersonal, einlangen.
Die Auflösung des Vorbehalts ist nur bei Vorlage des Titels möglich, auf Grund dessen die Eintragung mit Vorbehalt überhaupt möglich war.