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Die Anträge um Teilzeitarbeit, mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit und um die Reduzierung der Unterrichtszeit sind in der deutschen Bildungsdirektion bis

Montag, den 31. März 2025

an die Schuldirektion des derzeitigen Dienstsitzes zu richten.

Alle Details können den Rundschreiben der Bildungsdirektion im Downloadbereich entnommen werden. Für Fragen könnt ihr gerne unsere Büros kontaktieren.

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Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag aller Schulstufen der deutschen Bildungsdirektion können bis

Montag, 31.03.2025

um folgende zeitlich befristete Mobilitätsmaßnahmen ansuchen:

  1. Verwendung von überzähligen Lehrpersonen und Lehrpersonen mit Vorrang als Stellenverlierer
  2. Verwendung auf Stellen mit besonderen Unterrichtsverfahren, für Integrations– und Montessoriunterricht, für den Englischunterricht an der Grundschule
  3. Provisorische Zuweisung für die Annäherung an die Familie und andere Zuweisungen
Die ausgefüllten Gesuche sind ohne Unterschrift über die eigene Lasis-Adresse an  zu schicken.
Wer keine aktive Lasis-Adresse hat, kann das Gesuchen über eine andere E-Mail-Adresse schicken, muss in diesem Fall zusätzlich  eine Ablichtung des Personalausweises mitschicken.
Es empfiehlt sich am PC die „Lesebestätigung“ zu aktivieren, damit der Erhalt des Ansuchens bestätigt werden kann.
In Ausnahmefällen kann die Lehrperson das Gesuch (siehe Anlage) auch in Papierform ausgefüllt und unterschreiben in der Schule abgeben. Für die Abgabe des Gesuches ist eine Terminvereinbarung mit dem Schulsekretariat notwendig.

 

Im Downloadbereich das Rundschreiben und der Vertrag mit den Details, sowie die Gesuchsvorlagen.

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Der dritte und vierte Teilvertrag des Dreijahreszeitruams 2022-24 wurden heute im Amtsblatt der Region veröffentlicht.

Der 3. Teilvertrag 2022-24 bringt

 

  • Neuerungen im Bereich der Elternurlaube

Die neuen Regelungen im Bereich der Elternurlaube werden wir baldmöglichst in einer Übersicht zusammenfassen. In der Zwischenzeit im Downloadbereich der vollständige Vertragstext.

  • Neuerung im Bereich der Zulage für den Zweisprachigkeitsnachweis

Mit dem neuen Vertrag wird allen, die einen niedrigeren Zweisprachigkeitsnachweis vorweisen, als vom Studientitel vorgesehen auch dieser ausgezahlt. Bis dato war die Auszahlung eines niedrigeren Nachweises nur über den Rekursweg vor Gericht einklagbar. Wer also einen Zweisprachigkeitsnachweis besitzt, der niedriger ist als vorgesehen (Grundschule: B2 oder B, Mittel-, Oberschule C1 oder A), kann diesen nun geltend machen. Es genügt, den entsprechenden Nachweis bei der eigenen Schule, bzw. der Bildungsdirektion einzureichen.

 

Der 4. Teilvertrag 2022-24 regelt eine zweite Akontozahlung bezüglich Inflationsausgleich für den Vertragszeitraum 2022-24. Für diesen Vertragszeitraum haben wir bereits eine erste Akontozahlung im Umfang von 1.612,82 € erhalten. Nun erfolgt eine zweite Akontozahlung in Höhe von 4.004,75 €.

Diese wird jenem Personal in voller Höhe ausbezahlt, welches ein Arbeitsverhältnis für 18 Monate (von 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2024) in Vollzeit und mit 100% Bezahlung innehatte und wird unter Berücksichtigung folgender Parameter reduziert:

  1. effektive Dauer des Arbeitsverhältnisses,
  2. effektiver Umfang des Arbeitserhältnisses (Teilzeit, Vollzeit),
  3. reduzierte Bezahlung infolge von Abwesenheiten, sofern diese eine Reduzierung bzw. Streichung des Gehaltes vorsahen.
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Bis zum 12. September 2024 können die Anträge um Bildungsurlaub von den Lehrpersonen direkt bei der Abteilung Bildungsverwaltung der Deutschen Bildungsdirektion eingereicht werden.

Alle nötigen Informationen befinden sich im Downloadbereich.

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Im Zuge staatlicher Sparmaßnahmen wurde das Kalenderjahr 2013 für die Laufbahnentwicklung sowie für die Anerkennung der außerplanmäßigen Dienste nicht anerkannt (Artikel 9, Absatz 23 des Gesetzesdekretes 78/2010). Bis heute ist es nicht gelungen auf vertraglichem Weg die Gültigkeit dieses Jahres wiederherzustellen.

Mittlerweile gibt es ein Urteil des Kassationsgerichtshofs vom 11. Juni 2024, welches bestimmt, dass die gesetzliche Nichtanerkennung in ihren juridischen und ökonomischen Auswirkungen getrennt zu bewerten sind: “perché le disposizioni che hanno stabilito il blocco delle posizioni stipendiali e dei relativi incrementi economici previsti dalle norme contrattuali collettive … sono disposizioni eccezionali e, in quanto tali, da interpretare in senso letterale, in stretta aderenza con lo scopo loro assegnato di «Contenimento delle spese in materia di impiego pubblico». Alla luce di tale impostazione, – chiosa la Corte di Cassazione – la progressione di carriera va tenuta distinta dai suoi effetti economici. Il blocco dettato da esigenze di contenimento della spesa pubblica deve riguardare solo gli effetti economici, senza influire sulla carriera a fini giuridici”.

Dieses Urteil lässt viele Fragen offen, welch noch nicht endgültig geklärt sind. Wir sind dabei die Tragweite dieses Urteils und die weitere Vorgehensweise zu verstehen. Noch ist nicht klar, ob es Sinn macht Rekurs einzureichen, oder nicht.

Wer möchte, kann inzwischen trotzdem ein ausgefülltes Mahnschreiben (siehe Download-Bereich) per Einschreiben mit Rückantwort oder per PEC verschicken. Die Unterschrift muss beim Einschreibebrief mit Rückantwort händisch erfolgen (Empfangsbestätigung aufbewahren), beim Senden einer zertifizierten Mail ist eine digitale Unterschrift möglich. Falls man keine digitale Unterschrift besitzt, kann händisch unterzeichnet werden. Die Verwaltung des Lehrpersonals fällt in die Zuständigkeit der Autonomen Provinz Bozen, das Mahnschreiben muss deshalb an die Provinz geschickt werden.

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Die Anträge um Teilzeitarbeit, mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit und um die Reduzierung der Unterrichtszeit sind in der deutschen Bildungsdirektion bis

Donnerstag, den 28. März 2024

an die Schuldirektion des derzeitigen Dienstsitzes zu richten.

Alle Details können den Rundschreiben der Bildungsdirektion im Downloadbereich entnommen werden. Für Fragen könnt ihr gerne unsere Büros kontaktieren.

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Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag aller Schulstufen der deutschen Bildungsdirektion können bis

Donnerstag, 28.03.2024

um folgende zeitlich befristete Mobilitätsmaßnahmen ansuchen:

  1. befristete Versetzung
  2. Verwendung von überzähligen Lehrpersonen und Lehrpersonen mit Vorrang als Stellenverlierer
  3. Verwendung auf Stellen mit besonderen Unterrichtsverfahren, für Integrations– und Montessoriunterricht, für den Englischunterricht an der Grundschule
  4. Provisorische Zuweisung für die Annäherung an die Familie und andere Zuweisungen
Die ausgefüllten Gesuche sind ohne Unterschrift über die eigene Lasis-Adresse an   zu schicken.
Wer keine aktive Lasis-Adresse hat, kann das Gesuchen über eine andere E-Mail-Adresse schicken, muss in diesem Fall zusätzlich  eine Ablichtung des Personalausweises mitschicken.
Es empfiehlt sich am PC die „Lesebestätigung“ zu aktivieren, damit der Erhalt des Ansuchens bestätigt werden kann.
In Ausnahmefällen kann die Lehrperson das Gesuch (siehe Anlage) auch in Papierform ausgefüllt und unterschreiben in der Schule abgeben. Für die Abgabe des Gesuches ist eine Terminvereinbarung mit dem Schulsekretariat notwendig.

Im Downloadbereich das Rundschreiben und der Vertrag mit den Details, sowie die Gesuchsvorlagen.

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Die deutsche Bildungsdirektion hat die Versetzungen und Übertritte 2024 für alle Schulstufen veröffentlicht.

Im Downloadbereich die Ergebnislisten.

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Mit Beschluss der Landesregierung vom 14. November 2023, Nr. 987 geregelt, muss die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten, die Neuberechnung der Punkte, die Änderung des Zulassungstitels und die Eintragung mit Vorbehalt bis zum

19. Dezember 2023

  • mittels E-Mail an die Adresse oder
  • mittels PEC an die PEC-Adresse oder
  • mittels Einschreibebrief mit Rückantwort an die Abteilung Bildungsverwaltung, Amt für das Lehrpersonal, Amba-Alagi-Straße 10, 39100 Bozen (es gilt das Datum des Poststempels) oder
  • persönlich bei der Abteilung Bildungsverwaltung (letztmöglicher Tag bis 12.00 Uhr)

eingereicht werden.

Das Rundschreiben, die Gesuchsvorlagen, sowie alle weiteren Unterlagen im Downloadbereich.

 

ACHTUNG: Die Details zur Gesuchseinreichung im Rundschreiben beachten!

 

Das Ansuchen um Auflösung des Vorbehalts muss innerhalb 23. Mai 2024 (Verfallsfrist) in der Deutschen Bildungsdirektion, Abteilung 16 Bildungsverwaltung, Amt für das Lehrpersonal, einlangen.
Die Auflösung des Vorbehalts ist nur bei Vorlage des Titels möglich, auf Grund dessen die Eintragung mit Vorbehalt überhaupt möglich war.

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Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag aller Schulstufen der Deutschen Bildungsdirektion können ab sofort um Versetzung, bzw. Übertritt in eine andere Schulstufe oder Wettbewerbsklasse ansuchen. All jene, die letztes Jahr und heuer unbefristet aufgenommen wurden, müssen um die Zuteilung des definitiven Dienstsitzes ansuchen.

Der letzte Termin (Verfallsfrist) für das Einreichen der Gesuche ist

Mittwoch, der 15. November 2023.

Es gibt zwei Möglichkeiten das Gesuch zu übermitteln:

  1. Das Gesuch wird digital ausgefüllt und ohne Unterschrift über die eigene Lasis-Adresse an geschickt. Wer keine aktive Lasis-Adresse hat, kann das Gesuch über eine andere E-Mail-Adresse schicken, muss in diesem Fall eine Ablichtung des Personalausweises mitschicken. Das Gesuch nur einmal zu übermitteln. Um die erfolgreiche Übermittlung sicherzustellen, sollte die „Lesebestätigung“ aktiviert werden.
  2. In Ausnahmefällen kann die Lehrperson das Gesuch auch in Papierform ausfüllen, dieses unterschreiben und in der Schule abgeben. Die Schulen sind angehalten, jedes einzelne Ansuchen (einschließlich eventueller Anlagen) für sich termingerecht zu protokollieren und an die Abteilung Bildungsverwaltung zu schicken (Interoperabilität). Die Schulführungskraft muss das Ansuchen nicht digital unterschreiben.

Bis zum 17. Jänner 2024 können eingereichte Anträge zurückgenommen werden.

NB. Für die Versetzungen in das italienische bzw. ladinische Schulamt, sowie in andere Provinzen des Staatsgebietes, gelten die jeweiligen Termine.

Selbstverständlich könnt ihr euch an unsere Büros wenden, wenn ihr Fragen zum Thema habt oder Hilfe beim Ausfüllen der Gesuche benötigt.

Das Rundschreiben der Bildungsdirektion und die Gesuchsvorlagen im Downloadbereich.

 

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