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Die Anträge um Teilzeitarbeit, mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit und um die Reduzierung der Unterrichtszeit sind in der deutschen Bildungsdirektion bis

Donnerstag, den 28. März 2024

an die Schuldirektion des derzeitigen Dienstsitzes zu richten.

Alle Details können den Rundschreiben der Bildungsdirektion im Downloadbereich entnommen werden. Für Fragen könnt ihr gerne unsere Büros kontaktieren.

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Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag aller Schulstufen der deutschen Bildungsdirektion können bis

Donnerstag, 28.03.2024

um folgende zeitlich befristete Mobilitätsmaßnahmen ansuchen:

  1. befristete Versetzung
  2. Verwendung von überzähligen Lehrpersonen und Lehrpersonen mit Vorrang als Stellenverlierer
  3. Verwendung auf Stellen mit besonderen Unterrichtsverfahren, für Integrations– und Montessoriunterricht, für den Englischunterricht an der Grundschule
  4. Provisorische Zuweisung für die Annäherung an die Familie und andere Zuweisungen
Die ausgefüllten Gesuche sind ohne Unterschrift über die eigene Lasis-Adresse an   zu schicken.
Wer keine aktive Lasis-Adresse hat, kann das Gesuchen über eine andere E-Mail-Adresse schicken, muss in diesem Fall zusätzlich  eine Ablichtung des Personalausweises mitschicken.
Es empfiehlt sich am PC die „Lesebestätigung“ zu aktivieren, damit der Erhalt des Ansuchens bestätigt werden kann.
In Ausnahmefällen kann die Lehrperson das Gesuch (siehe Anlage) auch in Papierform ausgefüllt und unterschreiben in der Schule abgeben. Für die Abgabe des Gesuches ist eine Terminvereinbarung mit dem Schulsekretariat notwendig.

Im Downloadbereich das Rundschreiben und der Vertrag mit den Details, sowie die Gesuchsvorlagen.

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Die deutsche Bildungsdirektion hat die Versetzungen und Übertritte 2024 für alle Schulstufen veröffentlicht.

Im Downloadbereich die Ergebnislisten.

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Mit Beschluss der Landesregierung vom 14. November 2023, Nr. 987 geregelt, muss die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten, die Neuberechnung der Punkte, die Änderung des Zulassungstitels und die Eintragung mit Vorbehalt bis zum

19. Dezember 2023

  • mittels E-Mail an die Adresse oder
  • mittels PEC an die PEC-Adresse oder
  • mittels Einschreibebrief mit Rückantwort an die Abteilung Bildungsverwaltung, Amt für das Lehrpersonal, Amba-Alagi-Straße 10, 39100 Bozen (es gilt das Datum des Poststempels) oder
  • persönlich bei der Abteilung Bildungsverwaltung (letztmöglicher Tag bis 12.00 Uhr)

eingereicht werden.

Das Rundschreiben, die Gesuchsvorlagen, sowie alle weiteren Unterlagen im Downloadbereich.

 

ACHTUNG: Die Details zur Gesuchseinreichung im Rundschreiben beachten!

 

Das Ansuchen um Auflösung des Vorbehalts muss innerhalb 23. Mai 2024 (Verfallsfrist) in der Deutschen Bildungsdirektion, Abteilung 16 Bildungsverwaltung, Amt für das Lehrpersonal, einlangen.
Die Auflösung des Vorbehalts ist nur bei Vorlage des Titels möglich, auf Grund dessen die Eintragung mit Vorbehalt überhaupt möglich war.

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Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag aller Schulstufen der Deutschen Bildungsdirektion können ab sofort um Versetzung, bzw. Übertritt in eine andere Schulstufe oder Wettbewerbsklasse ansuchen. All jene, die letztes Jahr und heuer unbefristet aufgenommen wurden, müssen um die Zuteilung des definitiven Dienstsitzes ansuchen.

Der letzte Termin (Verfallsfrist) für das Einreichen der Gesuche ist

Mittwoch, der 15. November 2023.

Es gibt zwei Möglichkeiten das Gesuch zu übermitteln:

  1. Das Gesuch wird digital ausgefüllt und ohne Unterschrift über die eigene Lasis-Adresse an geschickt. Wer keine aktive Lasis-Adresse hat, kann das Gesuch über eine andere E-Mail-Adresse schicken, muss in diesem Fall eine Ablichtung des Personalausweises mitschicken. Das Gesuch nur einmal zu übermitteln. Um die erfolgreiche Übermittlung sicherzustellen, sollte die „Lesebestätigung“ aktiviert werden.
  2. In Ausnahmefällen kann die Lehrperson das Gesuch auch in Papierform ausfüllen, dieses unterschreiben und in der Schule abgeben. Die Schulen sind angehalten, jedes einzelne Ansuchen (einschließlich eventueller Anlagen) für sich termingerecht zu protokollieren und an die Abteilung Bildungsverwaltung zu schicken (Interoperabilität). Die Schulführungskraft muss das Ansuchen nicht digital unterschreiben.

Bis zum 17. Jänner 2024 können eingereichte Anträge zurückgenommen werden.

NB. Für die Versetzungen in das italienische bzw. ladinische Schulamt, sowie in andere Provinzen des Staatsgebietes, gelten die jeweiligen Termine.

Selbstverständlich könnt ihr euch an unsere Büros wenden, wenn ihr Fragen zum Thema habt oder Hilfe beim Ausfüllen der Gesuche benötigt.

Das Rundschreiben der Bildungsdirektion und die Gesuchsvorlagen im Downloadbereich.

 

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Der 23. Oktober 2023 ist der letzte Termin, um die Pensionsgesuche und Gesuche um freiwilligen Dienstaustritt zum 01.09.2024 einzureichen.

Auch um die so genannte „Pension-Teilzeit“ muss innerhalb dieses Termins angesucht werden!

Die Gesuche werden in der Direktion eingereicht. Die entsprechenden Vordrucke sind ebenfalls in der Schule erhältlich.

Sobald feststeht, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, muss zusätzlich ein Gesuch beim INPS (Verwaltung ExINPDAP) ausschließlich in telematischer Form eingereicht werden. Für die Einreichung dieser telematischen Gesuche könnt ihr euch ab März 2023 an unsere Patronate INAS SGBCISL wenden, die dazu autorisiert sind.

Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:

– Bankkoordinaten (mit IBAN–Nummer)
– Eigene Steuernummer und Steuernummer des Ehepartners
– Hochzeitsdatum und/oder eventuelles Scheidungsdatum
– Datum der Dienstaufnahmen (erster Unterrichtstag – bzw. Datum der Wiederaufnahme)
– Dienstzeugnis
– Identitätskarte, E-Mail Adresse, Telefonnummer
– Letzte Steuererklärung (nur für jene, die Familienzulage beziehen)
– Lohnstreifen

Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Pension stehen wir euch in unseren Büros gerne zur Verfügung.

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Bis zum 12. September 2023 können die Anträge um Bildungsurlaub von den Lehrpersonen direkt bei der Abteilung Bildungsverwaltung der Deutschen Bildungsdirektion eingereicht werden.

Alle nötigen Informationen befinden sich im Downloadbereich.

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Die deutsche Bildungsdirektion hat die provisorischen Zuweisungen und Verwendungen des Lehrpersonals der Grund-, Mittel- und Oberschulen für das Schuljahr 2023/24 veröffentlicht.

Die Unterlagen im Downloadbereich

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Die Anträge um Teilzeitarbeit, mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit und um die Reduzierung der Unterrichtszeit sind in der deutschen und ladinischen Bildungsdirektion bis

Donnerstag, den 30. März 2023

an die Schuldirektion des derzeitigen Dienstsitzes zu richten.

Alle Details können den Rundschreiben der jeweiligen Bildungsdirektionen im Downloadbereich entnommen werden. Für Fragen könnt ihr gerne unsere Büros kontaktieren.

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Nach einer kaum enden wollenden Odyssee durch die Begutachtungsmühlen der Prüforgane, konnte der erste Teilvertrag 2022-24 für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art heute definitiv unterzeichnet werden.

Nachfolgend die Neuerungen dieses ersten Teilvertrags:

  • Berufszulage
    Mit dem 01.01.2022 wird die Berufszulage als neues Lohnelement eingeführt. Die bisher bezahlte persönliche Zusatzvergütung wird mit Anwendung des Vertrags in dieses neue Lohnelement einfließen.
    Für das Jahr 2022 machen beide Lohnelemente zusammen 2.277,60 €uro brutto aus. Nachdem die persönliche Zusatzvergütung 2022 bereits bezahlt wurde, beträgt die effektive Lohnerhöhung 1.682,40 €uro brutto.
    Ab dem 1.01.2023 wird die Berufszulage dann 1.944 €uro brutto jährlich betragen, was einer effektiven Erhöhung von 1.348,80 €uro entspricht.
    Bis zur Anwendung des Vertrages – wahrscheinlich mit Aprilgehalt – werden die Erhöhungen des Jahres 2022 sowie die Erhöhungen der Monate Januar-März 2023 nachgezahlt. Ab dann wird die neue Berufszulage in 12 Monatsraten zu je 162 € Brutto ausbezahlt. Die bisher bezahlte persönliche Zusatzvergütung ist in diesem Betrag enthalten und wird vom Lohnstreifen verschwinden.
    NB. Die Berufszulage wird im Gegensatz zur persönliche Zusatzvergütung allen Lehrpersonen bezahlt, auch Supplentinnen und Supplenten ohne Anrecht auf Sommergehalt.

 

  • Leistungsprämie
    Die Bestimmungen zur Leistungsprämie mussten dem Artikel 7, Absatz 4 des Landesgesetz Nr. 14/2016 angepasst werden. Dieser sieht vor, dass zukünftig „keine Mindest- und Höchstbeträge festgelegt werden und diese Zulage auch einer begrenzten Anzahl von Lehrkräften zugeteilt werden kann.“

 

  • Wirtschaftliche Behandlung des abgeordneten oder zur Verfügung gestellten Personals
    Dem abgeordneten Personal steht für die gesamte Dauer der Abordnung eine jährliche Aufgabenzulage von mindestens 2.000,00 Euro brutto zu. Bisher war neben dem Mindestbetrag von 2.000 € auch ein Höchstbetrag von 4.500 € festgelegt. Der mögliche Höchstbetrag wurde mit dem neuen Vertrag abgeschafft.

 

Der nächste Verhandlungsschritt betrifft die vertraglich verankerte Anpassung an die effektive Inflation des Dreijahreszeitraums 2019-21, nachdem wir bis dato nur eine geschätzte Inflation (HVPI) verhandeln konnten. Darüber hinaus fordern wir weitere Finanzmittel, um auch den Inflationsausgleich 2022-24 verhandeln zu können.

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Mit Gesetz Nr. 197 vom 29. Dezember 2022 wurden neue zusätzliche Pensionsbestimmungen eingeführt. All jene, die die neuen Voraussetzungen erfüllen und zum 31.08.2023 aus dem Dienst austreten möchten, müssen die Gesuche bis spätestens 28. Februar 2023 einreichen.

Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Quota 103: Summe aus mindestens 62 Lebensjahren und 41 Beitragsjahren zum 31.12.2023
  • Opzione donna: Mindestens 60/59/58 Lebensjahre und 35 Beitragsjahre bis zum 31.12.2022. Die Voraussetzungen für den Pensionsanspruch gemäß der Regelung „Option für Frauen“ ist an unterschiedliche Bedingungen gebunden. Grundsätzlich müssen 35 Beitragsjahre und ein Alter von 60 Jahren innerhalb 31.12.2022 erfüllt sein, wobei das Alter von 60 Jahren für jedes Kind um ein Jahr, jedoch höchstens um zwei Jahre reduziert wird. Darüber hinaus muss eine von zwei weiteren Voraussetzungen bestehen: a) Betreuung gemäß Artikel 3, Absatz 3 des Gesetzes Nr. 104 vom 5. Februar 1992 oder b) reduzierte Arbeitsfähigkeit mit einer anerkannten Zivilinvalidität von mindestens 74%.

Wer das Gesuch bereits bis zum ordentlichen Termin 21.10.2022 eingereicht hat, muss kein neues Gesuch stellen. Für alle weiteren Infos kontaktiert bitte unsere Büros.

Das Rundschreiben des Ministeriums und der deutschen Bildungsdirektion, sowie die Gesuchsformulare findet ihr im Downloadbereich.

 

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