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Die Anträge um Teilzeitarbeit, mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit und um die Reduzierung der Unterrichtszeit sind in der deutschen und ladinischen Bildungsdirektion bis

Donnerstag, den 30. März 2023

an die Schuldirektion des derzeitigen Dienstsitzes zu richten.

Alle Details können den Rundschreiben der jeweiligen Bildungsdirektionen im Downloadbereich entnommen werden. Für Fragen könnt ihr gerne unsere Büros kontaktieren.

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Nach einer kaum enden wollenden Odyssee durch die Begutachtungsmühlen der Prüforgane, konnte der erste Teilvertrag 2022-24 für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art heute definitiv unterzeichnet werden.

Nachfolgend die Neuerungen dieses ersten Teilvertrags:

  • Berufszulage
    Mit dem 01.01.2022 wird die Berufszulage als neues Lohnelement eingeführt. Die bisher bezahlte persönliche Zusatzvergütung wird mit Anwendung des Vertrags in dieses neue Lohnelement einfließen.
    Für das Jahr 2022 machen beide Lohnelemente zusammen 2.277,60 €uro brutto aus. Nachdem die persönliche Zusatzvergütung 2022 bereits bezahlt wurde, beträgt die effektive Lohnerhöhung 1.682,40 €uro brutto.
    Ab dem 1.01.2023 wird die Berufszulage dann 1.944 €uro brutto jährlich betragen, was einer effektiven Erhöhung von 1.348,80 €uro entspricht.
    Bis zur Anwendung des Vertrages – wahrscheinlich mit Aprilgehalt – werden die Erhöhungen des Jahres 2022 sowie die Erhöhungen der Monate Januar-März 2023 nachgezahlt. Ab dann wird die neue Berufszulage in 12 Monatsraten zu je 162 € Brutto ausbezahlt. Die bisher bezahlte persönliche Zusatzvergütung ist in diesem Betrag enthalten und wird vom Lohnstreifen verschwinden.
    NB. Die Berufszulage wird im Gegensatz zur persönliche Zusatzvergütung allen Lehrpersonen bezahlt, auch Supplentinnen und Supplenten ohne Anrecht auf Sommergehalt.

 

  • Leistungsprämie
    Die Bestimmungen zur Leistungsprämie mussten dem Artikel 7, Absatz 4 des Landesgesetz Nr. 14/2016 angepasst werden. Dieser sieht vor, dass zukünftig „keine Mindest- und Höchstbeträge festgelegt werden und diese Zulage auch einer begrenzten Anzahl von Lehrkräften zugeteilt werden kann.“

 

  • Wirtschaftliche Behandlung des abgeordneten oder zur Verfügung gestellten Personals
    Dem abgeordneten Personal steht für die gesamte Dauer der Abordnung eine jährliche Aufgabenzulage von mindestens 2.000,00 Euro brutto zu. Bisher war neben dem Mindestbetrag von 2.000 € auch ein Höchstbetrag von 4.500 € festgelegt. Der mögliche Höchstbetrag wurde mit dem neuen Vertrag abgeschafft.

 

Der nächste Verhandlungsschritt betrifft die vertraglich verankerte Anpassung an die effektive Inflation des Dreijahreszeitraums 2019-21, nachdem wir bis dato nur eine geschätzte Inflation (HVPI) verhandeln konnten. Darüber hinaus fordern wir weitere Finanzmittel, um auch den Inflationsausgleich 2022-24 verhandeln zu können.

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Mit Gesetz Nr. 197 vom 29. Dezember 2022 wurden neue zusätzliche Pensionsbestimmungen eingeführt. All jene, die die neuen Voraussetzungen erfüllen und zum 31.08.2023 aus dem Dienst austreten möchten, müssen die Gesuche bis spätestens 28. Februar 2023 einreichen.

Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Quota 103: Summe aus mindestens 62 Lebensjahren und 41 Beitragsjahren zum 31.12.2023
  • Opzione donna: Mindestens 60/59/58 Lebensjahre und 35 Beitragsjahre bis zum 31.12.2022. Die Voraussetzungen für den Pensionsanspruch gemäß der Regelung „Option für Frauen“ ist an unterschiedliche Bedingungen gebunden. Grundsätzlich müssen 35 Beitragsjahre und ein Alter von 60 Jahren innerhalb 31.12.2022 erfüllt sein, wobei das Alter von 60 Jahren für jedes Kind um ein Jahr, jedoch höchstens um zwei Jahre reduziert wird. Darüber hinaus muss eine von zwei weiteren Voraussetzungen bestehen: a) Betreuung gemäß Artikel 3, Absatz 3 des Gesetzes Nr. 104 vom 5. Februar 1992 oder b) reduzierte Arbeitsfähigkeit mit einer anerkannten Zivilinvalidität von mindestens 74%.

Wer das Gesuch bereits bis zum ordentlichen Termin 21.10.2022 eingereicht hat, muss kein neues Gesuch stellen. Für alle weiteren Infos kontaktiert bitte unsere Büros.

Das Rundschreiben des Ministeriums und der deutschen Bildungsdirektion, sowie die Gesuchsformulare findet ihr im Downloadbereich.

 

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Mit Beschluss der Landesregierung vom 16. November 2021, Nr. 961 und Beschluss vom 15. November 2022, Nr. 828 geregelt, muss die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten, die Neuberechnung der Punkte, die Änderung des Zulassungstitels und die Eintragung mit Vorbehalt bis zum

21. Dezember 2022

  • mittels E-Mail an die Adresse oder
  • mittels PEC an die PEC-Adresse oder
  • mittels Einschreibebrief mit Rückantwort an die Abteilung Bildungsverwaltung, Amt für das Lehrpersonal, Amba-Alagi-Straße 10, 39100 Bozen (es gilt das Datum des Poststempels) oder
  • persönlich bei der Abteilung Bildungsverwaltung (letztmöglicher Tag bis 12.00 Uhr)

eingereicht werden.

Das Rundschreiben, die Gesuchsvorlagen, sowie alle weiteren Unterlagen im Downloadbereich.

ACHTUNG: Die Details zur Gesuchseinreichung im Rundschreiben beachten!

Das Ansuchen um Auflösung des Vorbehalts muss innerhalb 23. Mai 2023 (Verfallsfrist) in der Deutschen Bildungsdirektion, Abteilung 16 Bildungsverwaltung, Amt für das Lehrpersonal, einlangen.
Die Auflösung des Vorbehalts ist nur bei Vorlage des Titels möglich, auf Grund dessen die Eintragung mit Vorbehalt überhaupt möglich war.

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Den Einheitlichen Gewerkschaftsvertretungen in den Schulen, abgekürzt EGV und bestehend aus 3 Lehrpersonen, kommt eine wichtige Aufgabe zu: Sie sind kollektivvertragliche Akteure, da sie der Verhandlungspartner der Schuldirektionen für die Verhandlungen auf Schulebene sind. Zu diesem Zweck verfügen die EGV-RSU über Verhandlungs-, aber auch über Informationsrechte. Sie sind sowohl gewählte Vertretungen der ArbeitnehmerInnen als auch gewerkschaftliches Bindeglied.

 

Vom 17.- bis zum 19. März 2022 werden diese Vertretungen an den einzelnen Schulen neu gewählt. Diesmal in Form einer Online-Wahl mittels persönlichem Lasisaccount und einem nicht nachverfolgbaren persönlichen Kodex.

Hier zusammengefasst die Aufgaben der EGV

Die EGV verhandeln:

  • die Kriterien und Modalitäten der Anwendung der Gewerkschaftsrechte gemäß Artikel 6 und 12,
  • die Anwendung der Bestimmungen im Bereich der Sicherheit am Arbeitsplatz,
  • die Kriterien für die Gewährung der Leistungsprämien,
  • weitere Regeln für die Gewährleistung des Rechtes auf Nichterreichbarkeit.

Die EGV werden beteiligt:

  • die Kriterien für die Zuweisung des Lehrpersonals an die Schulstellen und Außenstellen,
  • die Kriterien für die Gestaltung der geplanten Dienstzeit des Lehrpersonals,
  • die Kriterien für die Beanspruchung der Freistellungen aus Fortbildungsgründen,
  • die Schwerpunkte und Verfahrensschritte für die Verwendung des Kontingentes der Vergütungen und Überstunden.

Die EGV werden informiert:

  • Entwürfe zur Klassenbildung und zum Stellenplan der Schule,
  • Daten zur erfolgten Verteilung der Kontingente der Vergütungen und der Überstunden (Verwendungsbereich, Namen der Lehrpersonen und entsprechende Geldbeträge),
  • Daten zur erfolgten Verteilung der Leistungsprämien (Berechnungsmodus, Namen der Lehrpersonen und entsprechende Geldbeträge).
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Der 21. Oktober 2022 ist der letzte Termin um die Pensionsgesuche und Gesuche um freiwilligen Dienstaustritt zum 01.09.2023 einzureichen.

Auch um die so genannte „Pension-Teilzeit“ muss innerhalb dieses Termins angesucht werden!

Die Gesuche werden in der Direktion eingereicht. Die entsprechenden Vordrucke sind ebenfalls in der Schule erhältlich.

Sobald feststeht, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, muss zusätzlich ein Gesuch beim INPS (Verwaltung ExINPDAP) ausschließlich in telematischer Form eingereicht werden. Für die Einreichung dieser telematischen Gesuche könnt ihr euch ab März 2023 an unsere Patronate INAS SGBCISL wenden, die dazu autorisiert sind.

Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:

– Bankkoordinaten (mit IBAN–Nummer)
– Eigene Steuernummer und Steuernummer des Ehepartners
– Hochzeitsdatum und/oder eventuelles Scheidungsdatum
– Datum der Dienstaufnahmen (erster Unterrichtstag – bzw. Datum der Wiederaufnahme)
– Dienstzeugnis
– Identitätskarte, E-Mail Adresse, Telefonnummer
– Letzte Steuererklärung (nur für jene, die Familienzulage beziehen)
– Lohnstreifen

Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Pension stehen wir euch in unseren Büros gerne zur Verfügung.

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Die deutsche Bildungsdirektion hat die endgültigen Landes- und Schulranglisten Schuljahr 2022/23 (siehe Downloadbereich) veröffentlicht.

 

 

 

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Die Anträge um Teilzeitarbeit, mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit und um die Reduzierung der Unterrichtszeit sind bis

Donnerstag, den 31. März 2022

an die Schuldirektion des derzeitigen Dienstsitzes zu richten.

 

ACHTUNG: Ein neues Teilzeitverhältnis wird für einen Zweijahreszeitraum gewährt und verlängert sich danach stillschweigend für weitere zwei Jahre. Wer bereits einen Teilzeitvertrag mit stillschweigender Verlängerung hat und dieses Arbeitsverhältnis beibehalten möchte, braucht keinen neuen Antrag zu stellen.

Die weiteren Details können dem Rundschreiben im Downloadbereich entnommen werden. Für Fragen könnt ihr gerne unsere Büros kontaktieren.

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Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag aller Schulstufen der deutschen Bildungsdirektion können bis

Donnerstag, 31.03.2022

um folgende zeitlich befristete Mobilitätsmaßnahmen ansuchen:

  1. befristete Versetzung
  2. Verwendung von überzähligen Lehrpersonen und Lehrpersonen mit Vorrang als Stellenverlierer
  3. Verwendung auf Stellen mit besonderen Unterrichtsverfahren, für Integrations– und Montessoriunterricht, für den Englischunterricht an der Grundschule
  4. Provisorische Zuweisung für die Annäherung an die Familie und andere Zuweisungen
Die ausgefüllten Gesuche sind ohne Unterschrift über die eigene Lasis-Adresse an   zu schicken.
Wer keine aktive Lasis-Adresse hat, kann das Gesuchen über eine andere E-Mail-Adresse schicken, muss in diesem Fall zusätzlich  eine Ablichtung des Personalausweises mitschicken.
Es empfiehlt sich am PC die „Lesebestätigung“ zu aktivieren, damit der Erhalt des Ansuchens bestätigt werden kann.
In Ausnahmefällen kann die Lehrperson das Gesuch (siehe Anlage) auch in Papierform ausgefüllt und unterschreiben in der Schule abgeben. Für die Abgabe des Gesuches ist eine Terminvereinbarung mit dem Schulsekretariat notwendig.

 

Im Downloadbereich das Rundschreiben und der Vertrag mit den Details, sowie die Gesuchsvorlagen.

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Die deutsche Bildungsdirektion hat die Versetzungen und Übertritte 2022 für alle Schulstufen veröffentlicht.

Im Downloadbereich die Ergebnislisten.

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In den Schulen der ladinischen Ortschaften kann bis zum

20. Februar 2022

um Versetzung und Übertritt angesucht werden kann.

Die Gesuche müssen bei der Landesdirektion innerhalb 20. Februar 2022 mit Unterschrift der Schulführungskraft eingereicht werden.

Alle weiteren Informationen unter diesem LINK.

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Mit Gesetz Nr. 234 vom 30. Dezember 2021, Art. 1, Abs. 87 und 94 wurden zusätzliche Pensionsvoraussetzungen eingeführt. All jene, die die neuen Voraussetzungen erfüllen und zum 31.08.2022 aus dem Dienst austreten möchten, müssen die Gesuche bis spätestens 28. Februar 2022 einreichen.

Die wichtigsten Neuerungen sind:

Quota 102: Summe aus mindestens 64 Lebensjahren und 38 Beitragsjahren zum 31.12.2022
Opzione donna: Mindestens 58 Lebensjahre und 35 Beitragsjahre bis zum 31.12.2021

Wer das Gesuch bereits zum 31.10.2021 eingereicht hat, muss kein neues Gesuch stellen. Für alle weiteren Infos kontaktiert bitte unsere Büros.

Das Rundschreiben der deutschen Bildungsdirektion, sowie die Gesuchsformulare findet ihr im Downloadbereich.

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