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Die Eintragung in die Rangordnung zur Vergabe befristeter Unterrichtsaufträge, bezogen auf die einzelnen Unterrichtsfächer, kann bis spätestens 31. März 2021, 12:00 Uhr, bei der Landesabteilung Personal beantragt werden.

Alle weiteren Informationen und das Antragsformular auf der Homepage der Provinz.

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Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsverhältnis können ab sofort um

  • Stundenerhöhung
  • Teilzeit bzw. Reduzierung der Teilzeitarbeit
  • Versetzung bzw. Teilzeitversetzung

ansuchen.

 

Die Gesuche sind digital auszufüllen und bis zum 15. März 2021 einzureichen.

Neu: Die Stellenpläne werden zu einem späteren Zeitpunkt erstellt, da zur Zeit noch nicht alle Informationen vorliegen. Die Lehrpersonen müssen also ihre Wünsche ohne Kenntnis der genauen Stundenanzahl im Stellenplan in den Gesuchsformularen anführen.

 

Das Rundschreiben der Bildungsdirektion und die Formulare im Downloadbereich.

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Am 6. Dezember wurde der erste Teilvertrag des wirtschaftlichen Trienniums 2019-21 für das Personal im Landesdienst (Berufs- und Musikschullehrer*innen) unterzeichnet.

Hier kurz zusammengefasst das Ergebnis der Verhandlungen und die Inhalte  des Vertrages:

1) Gehaltsanpassung an die angenommene Inflation der Jahre 2019-2021 (IPCA)
Ab 01.01.2020 werden die Gehälter um 1,9 % erhöht. Als Berechnungsgrundlage dient die obere Besoldungsstufe mit vier Gehaltsvorrückungen der jeweiligen Funktionsebene. Der errechnete Betrag wird dann über die Sonderergänzungszulage ausbezahlt.
Die Erhöhungen für das Jahr 2019 von 0,9 % werden nachgezahlt, voraussichtlich mit März.
Nach vorheriger Einigung über eine Neuregelung der Lohnstruktur (Grundgehalt und Sonderergänzungszulage werden ein einziges Grundlohnelement) werden die Gehälter mit Wirkung 01.01.2021 um weitere 1,1 % erhöht.
Am Ende des Dreijahreszeitraumes wird erhoben, ob die angenommene Inflation der realen entsprochen hat und eine eventuelle Abweichung im Jahr danach ausgeglichen.

2) Lehrberufszulage
Mit Wirkung 01.01.2020 wird die dem Lehrpersonal der Landesschulen zustehende Lehrberufszulage monatlich um 120 €uro brutto erhöht. Die Lehrberufszulage wird zwölfmal bezahlt.

3) Zweisprachigkeitszulage
Für das Landespersonal, für das der Zweisprachigkeitsnachweis Zugangsvoraussetzung ist, wird über die im Grundgehalt enthaltene Quote 1, eine Quote 2 als Zweisprachigkeitszulage eingeführt, deren Höhe je nach Nachweis gerundete 56 €, 79 €, bzw. 88 € monatlich beträgt.
Davon ausgenommen ist das Lehrpersonal des Landes.

4) Leistungsprämie
Der Fonds für Leistungsprämie wir mit 01.01.2019 erhöht. Für die Jahre 2020 und 2021 sollen dann Kriterien auf Bereichsebene für die Festlegung einer Grundprämie verhandelt werden.

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