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Der 31. Oktober 2021 ist der letzte Termin um die Pensionsgesuche und Gesuche um freiwilligen Dienstaustritt zum 01.09.2022 einzureichen.

Auch um die so genannte „Pension-Teilzeit“ muss innerhalb dieses Termins angesucht werden!

Die Gesuche werden in der Direktion eingereicht. Die entsprechenden Vordrucke sind ebenfalls in der Schule erhältlich.

Sobald feststeht, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, muss zusätzlich ein Gesuch beim INPS (Verwaltung ExINPDAP) ausschließlich in telematischer Form eingereicht werden. Für die Einreichung dieser telematischen Gesuche könnt ihr euch ab März 2022 an unsere Patronate INAS SGBCISL wenden, die dazu autorisiert sind.

Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:

– Bankkoordinaten (mit IBAN–Nummer)
– Eigene Steuernummer und Steuernummer des Ehepartners
– Hochzeitsdatum und/oder eventuelles Scheidungsdatum
– Datum der Dienstaufnahmen (erster Unterrichtstag – bzw. Datum der Wiederaufnahme)
– Dienstzeugnis
– Identitätskarte, E-Mail Adresse, Telefonnummer
– Letzte Steuererklärung (nur für jene, die Familienzulage beziehen)
– Lohnstreifen

Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Pension stehen wir euch in unseren Büros gerne zur Verfügung.

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Mit dem Februar-Lohnstreifen hat das Gehaltsamt die im Landeskollektivvertrag vorgesehene Verrechnung zwischen dem gesamtstaatlichen Kollektivvertrag (GSKV 2016-18) und dem Landeskollektivvertrag (LKV 2016-18) vorgenommen. Wie bereits berichtet war dies auch ein Punkt des LKV 2016-18, dessen 3. Teil im Dezember unterzeichnet wurde.

Durch die Verrechnung wird der staatliche Grundlohn (B 001) für die Jahre 2016,2017, 2018 und 2019 um die im gesamtstaatlichen Vertrag vorgesehenen Beträge erhöht und im Gegenzug die Landeszulage um die selben Beträge verringert (A011). Die Gehaltserhöhungen für den Dreijahreszeitraum 2016-18 waren vorher auf der Landeszulage erfolgt (ab Juni 2016 540 € jährlich und ab Mai 2017 1.040 € jährlich).
Mit April 2018 wurde schließlich die Zulage für den fehlenden Vertrag in die Erhöhungen des staatlichen Grundgehalts eingegliedert, somit der Abzug unter A 044. Ab Januar 2020 sind die neu festgelegten Beträge auch auf den Lohnstreifen ersichtlich.

Wer nachrechnen möchte:
2016 – Grundlohn + 13tes Mgh. Grundlohn = Rückzahlung Landeszulage
2017 – Grundlohn + 13tes Mgh. Grundlohn = Rückzahlung Landeszulage
2018 – Grundlohn + 13tes Mgh. Grundlohn = Rückzahlung Landeszulage + Rückz. Zul. für fehlenden Vertr. + Rückz. 13tes Zul. fehlend. Vertr.
2019 – Grundlohn + 13tes Mgh. Grundlohn = Rückzahlung Landeszulage + Rückz. Zul. für fehlenden Vertr. + Rückz. 13tes Zul. fehlend. Vertr.

Mit dem Februar-Lohnstreifen werden auch die von der Verwaltung nicht korrekt berechneten Abzüge A 910 „Vermind. Bruttogehalt DPCM 12/99“ rückwirkenden ab 2016 richtig gestellt und nachgezahlt (siehe Bezüge B 200). Auf diese Bezüge müssen die Steuern nachgezahlt werden (A 931 IRPEF/Sonderbesteuerung).

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Über einen öffentlichen Wettbewerb sollen an den italienischen Mittelschulen 18 Stellen und an den italienischen Oberschulen 16 Stellen für „Zweitsprache Deutsch“ besetzt werden.

Um Teilnahme am Wettbewerb können sich bis zum 14. Februar 2020 (12 Uhr) Kandidat*innen deutscher und ladinischer Muttersprache bewerben, die über den vorgesehenen Bildungsabschluss und die Zweisprachigkeitsprüfung verfügen, bzw. für Ladiner auch die Dreisprachigkeitsprüfung.

Die Ansuchen sind an das Amt für Aufnahme und Laufbahn des Lehrpersonals im Italienischen Schulamt in Bozen (Neubruchweg 2) zu richten.

Die Wettbewerbsausschreibung findet ihr im Downloadbereich!

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