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Am 6. Dezember wurde der erste Teilvertrag des wirtschaftlichen Trienniums 2019-21 für das Personal im Landesdienst (Berufs- und Musikschullehrer*innen) unterzeichnet.

Hier kurz zusammengefasst das Ergebnis der Verhandlungen und die Inhalte  des Vertrages:

1) Gehaltsanpassung an die angenommene Inflation der Jahre 2019-2021 (IPCA)
Ab 01.01.2020 werden die Gehälter um 1,9 % erhöht. Als Berechnungsgrundlage dient die obere Besoldungsstufe mit vier Gehaltsvorrückungen der jeweiligen Funktionsebene. Der errechnete Betrag wird dann über die Sonderergänzungszulage ausbezahlt.
Die Erhöhungen für das Jahr 2019 von 0,9 % werden nachgezahlt, voraussichtlich mit März.
Nach vorheriger Einigung über eine Neuregelung der Lohnstruktur (Grundgehalt und Sonderergänzungszulage werden ein einziges Grundlohnelement) werden die Gehälter mit Wirkung 01.01.2021 um weitere 1,1 % erhöht.
Am Ende des Dreijahreszeitraumes wird erhoben, ob die angenommene Inflation der realen entsprochen hat und eine eventuelle Abweichung im Jahr danach ausgeglichen.

2) Lehrberufszulage
Mit Wirkung 01.01.2020 wird die dem Lehrpersonal der Landesschulen zustehende Lehrberufszulage monatlich um 120 €uro brutto erhöht. Die Lehrberufszulage wird zwölfmal bezahlt.

3) Zweisprachigkeitszulage
Für das Landespersonal, für das der Zweisprachigkeitsnachweis Zugangsvoraussetzung ist, wird über die im Grundgehalt enthaltene Quote 1, eine Quote 2 als Zweisprachigkeitszulage eingeführt, deren Höhe je nach Nachweis gerundete 56 €, 79 €, bzw. 88 € monatlich beträgt.
Davon ausgenommen ist das Lehrpersonal des Landes.

4) Leistungsprämie
Der Fonds für Leistungsprämie wir mit 01.01.2019 erhöht. Für die Jahre 2020 und 2021 sollen dann Kriterien auf Bereichsebene für die Festlegung einer Grundprämie verhandelt werden.

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