Die vorläufigen Schul– und Landesranglisten für das Schuljahr 2021/2022 wurden genehmigt.
Die Bewerberinnen und Bewerber können gegen die vorläufigen Ranglisten bis einschließlich 17. Mai 2021 schriftlich Einspruch bei der Landesschuldirektorin erheben.
Die Mitteilung, das Dekret und die Anlagen im Downloadbereich.