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News 02/03/20 deutsche Schule, italienische Schule, ladinische Schule

Lohnstreifen Februar 2020

Mit dem Februar-Lohnstreifen hat das Gehaltsamt die im Landeskollektivvertrag vorgesehene Verrechnung zwischen dem gesamtstaatlichen Kollektivvertrag (GSKV 2016-18) und dem Landeskollektivvertrag (LKV 2016-18) vorgenommen. Wie bereits berichtet war dies auch ein Punkt des LKV 2016-18, dessen 3. Teil im Dezember unterzeichnet wurde.

Durch die Verrechnung wird der staatliche Grundlohn (B 001) für die Jahre 2016,2017, 2018 und 2019 um die im gesamtstaatlichen Vertrag vorgesehenen Beträge erhöht und im Gegenzug die Landeszulage um die selben Beträge verringert (A011). Die Gehaltserhöhungen für den Dreijahreszeitraum 2016-18 waren vorher auf der Landeszulage erfolgt (ab Juni 2016 540 € jährlich und ab Mai 2017 1.040 € jährlich).
Mit April 2018 wurde schließlich die Zulage für den fehlenden Vertrag in die Erhöhungen des staatlichen Grundgehalts eingegliedert, somit der Abzug unter A 044. Ab Januar 2020 sind die neu festgelegten Beträge auch auf den Lohnstreifen ersichtlich.

Wer nachrechnen möchte:
2016 – Grundlohn + 13tes Mgh. Grundlohn = Rückzahlung Landeszulage
2017 – Grundlohn + 13tes Mgh. Grundlohn = Rückzahlung Landeszulage
2018 – Grundlohn + 13tes Mgh. Grundlohn = Rückzahlung Landeszulage + Rückz. Zul. für fehlenden Vertr. + Rückz. 13tes Zul. fehlend. Vertr.
2019 – Grundlohn + 13tes Mgh. Grundlohn = Rückzahlung Landeszulage + Rückz. Zul. für fehlenden Vertr. + Rückz. 13tes Zul. fehlend. Vertr.

Mit dem Februar-Lohnstreifen werden auch die von der Verwaltung nicht korrekt berechneten Abzüge A 910 „Vermind. Bruttogehalt DPCM 12/99“ rückwirkenden ab 2016 richtig gestellt und nachgezahlt (siehe Bezüge B 200). Auf diese Bezüge müssen die Steuern nachgezahlt werden (A 931 IRPEF/Sonderbesteuerung).