Am 07. Oktober hat die Schulverwaltung bezüglich Abwesenheiten vom Dienst im Zusammenhang mit COVID–19 eine Reihe von neuen Regelungen veröffentlicht, welche das Dienstrecht betreffen.
Folgende Themen werden geregelt:
- Lehrpersonal in Quarantäne
- Vorgangsweise bei der Abklärung von Risikokategorien (Lehrpersonal)
- Schwangerschaft und COVID-19
- Smartworking bzw. Fernunterricht oder Sonderurlaub für Eltern mit Kindern in Quarantäne
Die genauen Details dazu, sowie eventuell benötigte Gesuchsvorlagen im Downloadbereich!
Schwangere Lehrpersonen und COVID-19 – Vorgehensweise
Aufgrund der aktuellen „Risikobewertung zur Eindämmung von COVID-19 im Schulbereich“ (Fassung vom 19. November 2020) ist es „erforderlich, schwangere Bedienstete von einem möglichen Infektionsherd fernzuhalten. Diesbezüglich wird noch einmal betont, dass es ratsam ist, dass diese – falls möglich – ihre Arbeitsleistung zu 100% in Smart Working bzw. Fernunterricht oder alternativer Tätigkeit verrichten können. Die übliche Vorgehensweise für schwangere Bedienstete bleibt aufrecht (siehe dazu MOD V – Checkliste Mutterschaft, RISK V).“
Die zuständige Schulführungskraft nimmt diese Risikobewertung vor, sobald die Lehrperson die Schwangerschaft in der Schule meldet.
Wenn nun eine schwangere Lehrperson nicht mehr Präsenzunterricht erteilen kann und ihre Arbeitsleistung, wie oben beschrieben, anderweitig erbringt und dadurch der Präsenzunterricht in der Klasse nicht mehr abgedeckt werden kann, besteht die Möglichkeit, eine Ersatzlehrperson für die unbedingt notwendige Zeit zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichtes einzustellen. Die Einschätzung, was notwendig ist, ist Aufgabe der Schulführungskraft. Als Dokumentation genügt eine ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft der Lehrperson.