Willkommen bei SGBCISL Schulescuola! Ihr verwendeter Browser scheint nicht mehr aktuell zu sein, ist dadurch unsicher und verursacht Darstellungsfehler. Laden Sie einen aktuellen Browser unter folgendem Link: browsehappy.

News 02/03/23

1. Teilvertrag 2022-24 unterzeichnet

Nach einer kaum enden wollenden Odyssee durch die Begutachtungsmühlen der Prüforgane, konnte der erste Teilvertrag 2022-24 für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art heute definitiv unterzeichnet werden.

Nachfolgend die Neuerungen dieses ersten Teilvertrags:

  • Berufszulage
    Mit dem 01.01.2022 wird die Berufszulage als neues Lohnelement eingeführt. Die bisher bezahlte persönliche Zusatzvergütung wird mit Anwendung des Vertrags in dieses neue Lohnelement einfließen.
    Für das Jahr 2022 machen beide Lohnelemente zusammen 2.277,60 €uro brutto aus. Nachdem die persönliche Zusatzvergütung 2022 bereits bezahlt wurde, beträgt die effektive Lohnerhöhung 1.682,40 €uro brutto.
    Ab dem 1.01.2023 wird die Berufszulage dann 1.944 €uro brutto jährlich betragen, was einer effektiven Erhöhung von 1.348,80 €uro entspricht.
    Bis zur Anwendung des Vertrages – wahrscheinlich mit Aprilgehalt – werden die Erhöhungen des Jahres 2022 sowie die Erhöhungen der Monate Januar-März 2023 nachgezahlt. Ab dann wird die neue Berufszulage in 12 Monatsraten zu je 162 € Brutto ausbezahlt. Die bisher bezahlte persönliche Zusatzvergütung ist in diesem Betrag enthalten und wird vom Lohnstreifen verschwinden.
    NB. Die Berufszulage wird im Gegensatz zur persönliche Zusatzvergütung allen Lehrpersonen bezahlt, auch Supplentinnen und Supplenten ohne Anrecht auf Sommergehalt.

 

  • Leistungsprämie
    Die Bestimmungen zur Leistungsprämie mussten dem Artikel 7, Absatz 4 des Landesgesetz Nr. 14/2016 angepasst werden. Dieser sieht vor, dass zukünftig „keine Mindest- und Höchstbeträge festgelegt werden und diese Zulage auch einer begrenzten Anzahl von Lehrkräften zugeteilt werden kann.“

 

  • Wirtschaftliche Behandlung des abgeordneten oder zur Verfügung gestellten Personals
    Dem abgeordneten Personal steht für die gesamte Dauer der Abordnung eine jährliche Aufgabenzulage von mindestens 2.000,00 Euro brutto zu. Bisher war neben dem Mindestbetrag von 2.000 € auch ein Höchstbetrag von 4.500 € festgelegt. Der mögliche Höchstbetrag wurde mit dem neuen Vertrag abgeschafft.

 

Der nächste Verhandlungsschritt betrifft die vertraglich verankerte Anpassung an die effektive Inflation des Dreijahreszeitraums 2019-21, nachdem wir bis dato nur eine geschätzte Inflation (HVPI) verhandeln konnten. Darüber hinaus fordern wir weitere Finanzmittel, um auch den Inflationsausgleich 2022-24 verhandeln zu können.