Die Anträge um Teilzeitarbeit, mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit und um die Reduzierung der Unterrichtszeit sind bis
Mittwoch, den 25. März 2020
an die Schuldirektion des derzeitigen Dienstsitzes zu richten.
Achtung: Ab 2020/21 wird die Teilzeit für einen Zweijahreszeitraum gewährt.
Wer also
– die Umwandlung des Arbeitsverhältnisses von Vollzeit in Teilzeit
– die Umwandlung des Arbeitsverhältnisses von Teilzeit in Vollzeit
– oder die Abänderung des Ausmaßes der Teilzeit
beantragen möchte, muss dies innerhalb 25. März 2020 ansuchen.
Wer bereits einen Teilzeitvertrag mit stillschweigender Verlängerung hat und diesen beibehalten möchte, braucht keinen neuen Antrag zu stellen.
Das neue Teilzeitverhältnis gilt für die Schuljahre 2020/21 und 2021/22. Auch nächstes Jahr können Anträge um Teilzeit gestellt werden. Die Genehmigung erfolgt dann allerdings nur mehr für das Schuljahr 2021/22.
Die weiteren Details können dem Rundschreiben im Downloadbereich entnommen werden. Für Fragen könnt ihr gerne unsere Büros kontaktieren.