Die Anträge um Teilzeitarbeit, mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit und um die Reduzierung der Unterrichtszeit sind bis
Freitag, den 19. März 2021
an die Schuldirektion des derzeitigen Dienstsitzes zu richten.
ACHTUNG: Mit dem Schuljahr 2021/2022 läuft der Zweijahreszeitraum für das Teilzeitverhältnis aus.
Wer also
– die Umwandlung des Arbeitsverhältnisses von Vollzeit in Teilzeit
– die Umwandlung des Arbeitsverhältnisses von Teilzeit in Vollzeit
– oder die Abänderung des Ausmaßes der Teilzeit
beantragen möchte, muss dies innerhalb 19. März 2021 ansuchen.
Wer in diesem Jahr neu ansucht, erhält das Teilzeitverhältnis somit nur für ein Schuljahr. Wer im Vorjahr ein Teilzeitarbeitsverhältnis abgeschlossen hat, braucht kein neues Gesuch einzureichen.
Die weiteren Details können dem Rundschreiben im Downloadbereich entnommen werden. Für Fragen könnt ihr gerne unsere Büros kontaktieren.