Viele offene Fragen begleiten den Schulstart 2021. Nicht auf alle Fragen gibt es schon Antworten. Weitere Fragen können sich im Laufe der nächsten Tage und Wochen ergeben.
Wir versuchen auf dieser Seite die bereits geklärten Sachverhalte und die dahingehend erlassenen Rechtsgrundlagen zu listen.
Das Rundschreiben der Generaldirektion (im Downloadbereich) gibt Antworten auf die Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der verordneten Verpflichtung zur „Grünen Bescheinigung“.
Zu den Verordnungen des Landeshauptmannes verlinken wir auf die entsprechende Seite der Provinz.
Am Dienstag, den 31. August fand die Nationale Dienstkonferenz über Sicherheitsmaßnahmen für die Wiederaufnahme des Unterrichts statt. Einige der eingereichten Fragen wurden beantwortet:
- Schüler müssen chirurgische Masken tragen. Innerhalb des Schulgebäudes müssen immer Masken getragen werden, auch wenn der Abstand eingehalten wird. Davon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren, Personen mit Krankheiten oder Behinderungen, die mit der Verwendung solcher Geräte unvereinbar sind, und für sportliche Aktivitäten“ (DL 111/2021).
- Die Überprüfung des grünen Passes kann nicht stichprobenartig erfolgen, sondern muss täglich durchgeführt werden. Die Überprüfung muss nur für das in den Schulgebäuden anwesende Personal durchgeführt werden und ist im Falle von Smart Working nicht vorgesehen.
- Das Personal kann seinen grünen Ausweis oder eine Kopie des QRCodes nicht freiwillig aushändigen.
- Die vier Tage des ungerechtfertigten Fernbleibens, bei deren Überschreitung die Maßnahme der Suspendierung vom Dienst ausgelöst wird, müssen nicht aufeinander folgen.
- Personen, die von der Impfpflicht befreit sind, müssen nicht alle 48 Stunden einen Abstrich machen lassen, um die Schule zu betreten. Für gefährdete Bedienstete (einschließlich derjenigen, die nicht geimpft werden können) kann ein kostenloses Screening mit Abstrichen angeboten werden.