Ergänzender Gesundheitsfonds
Der Ergänzender Gesundheitsfonds SANIPRO ist gestartet!
Im November 2017 wurde der Fonds auf kollektivvertraglicher Basis mit dem Ziel gegründet, den Eingeschriebenen, d.h. den Bediensteten, ergänzende Leistungen zum öffentlichen Gesundheitssystem zu gewährleisten. Ab dem 1. August können diese nun auch beantragt werden. Die Unterlagen werden entweder digital oder in Papierform eingereicht, wobei die Rechnungen aufgrund technischer Gründe erst 2 Monate nach Ausstellung eingereicht werden können!
Die Rückerstattungen hängen von der Art der in Anspruch genommenen Leistungen ab. Es sind Höchstbeträge und spezifische Bedingungen vorgesehen.
In folgenden Bereichen werden beanspruchte Leistungen vergütet:
A) Ambulante Behandlungen im öffentlichen Bereich
B) Ambulante Behandlungen im privaten Bereich
- B.1 Augenheilkunde, Gynäkologie und Urologie
- B.2 Physiotherapeutische und rehabilitative Behandlungen und damit zusammenhängende Leistungen
- B.3. Zahnheilkunde
C) Hörgeräte
Das vollständige Leistungsverzeichnis, alle weiteren Details sowie alle Unterlagen findet Ihr auf der Homepage des SANIPRO.