Kindergarten und Grundschule
Die Bildungstätigkeiten im Kindergarten und der Unterricht in der Grundschule finden ab dem 15. März 2021 in allen Gemeinden (d.h. auch in jenen Risikogemeinden, in denen mit Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes zusätzliche Sicherheits- Maßnahmen vorgesehen wurden) in Präsenz statt.
Mittelschule
Vom 15. bis zum 22. März werden an den Mittelschulen die schulischen und didaktischen Tätigkeiten über den Fernunterricht abgehalten, mit Ausnahme ausdrücklich ermächtigter Fälle. Es handelt sich um folgende Fälle:
- Schüler*innen, die Anrecht auf Maßnahmen gemäß Gesetz vom 5. Februar 1992, Nr. 104, und einen individuellen und zieldifferenten Bildungsplan (IBP) haben,
- Schüler*innen deren Familien sich in einer schwierigen sozialen Situation befinden und vom Sozialsprengel begleitet werden.
Ab dem 22. März wird an allen Mittelschulen der Unterricht in Präsenz erteilt.
Schulen der Oberstufe
Die schulischen und didaktischen Aktivitäten in den Schulen der Oberstufe erfolgen über Fernunterricht, mit Ausnahme folgender Fälle:
- Schüler*innen, die Anrecht auf Maßnahmen gemäß Gesetz vom 5. Februar 1992, Nr. 104, und einen individuellen und zieldifferenten Bildungsplan (IBP) haben oder deren Familien sich in einer schwierigen sozialen Situation befinden und vom Sozialsprengel begleitet werden,
- Praktika in Betrieben und Einrichtungen,
- Alle Arten von Befähigungsprüfungen, die aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen für die Ausübung von Berufstätigkeiten unerlässlich sind,
- Prüfungen zum Erwerb eines Sprachnachweises (Zertifikats),
- Labor- und Praxisunterricht.
Musikschulen
In den Musikschulen erfolgt der Unterricht in individueller Form. Dieser wird ab dem 15. März mittels Kooperationsprojekten in Kindergarten und Grundschule erteilt. Elementare Musikpädagogik wird an den Musikschulen ab 15. März angeboten. Der Einzelunterricht ist für Grundschülerinnen und Grundschüler weiterhin ab dem 15. März, für alle anderen Schulstufen ab dem 22. März zulässig.
Weitere Informationen unter: