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News 05/0331/03/21 deutsche Schule

Provisorische Zuweisung & Verwendung 2021/22

Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag aller Schulstufen der deutschen Bildungsdirektion können bis

Mittwoch, 31.03.2021

um folgende zeitlich befristete Mobilitätsmaßnahmen ansuchen:

  1. Verwendung von überzähligen Lehrpersonen und Lehrpersonen mit Vorrang als Stellenverlierer
  2. Verwendung auf Stellen mit besonderen Unterrichtsverfahren, für Integrations– und Montessoriunterricht, für den Englischunterricht an der Grundschule
  3. Provisorische Zuweisung für die Annäherung an die Familie und andere Zuweisungen

 

Die ausgefüllten Gesuche sind ohne Unterschrift über die eigene Lasis-Adresse an   zu schicken. Wer keine aktive Lasis-Adresse hat, kann das Gesuchen über eine andere E-Mail-Adresse schicken, muss in diesem Fall zusätzlich  eine Ablichtung des Personalausweises mitschicken.
In Ausnahmefällen kann die Lehrperson das Gesuch (siehe Anlage) auch in Papierform ausgefüllt und unterschreiben in der Schule abgeben. Für die Abgabe des Gesuches ist eine Terminvereinbarung mit dem Schulsekretariat notwendig.

 

NEUERUNG:

Online-Stellenwahl für Klassenlehrpersonen der Grundschule mit unbefristetem Arbeitsvertrag (Stammrolle)

Klassenlehrpersonen der Grundschule, die bei den provisorischen Zuweisungen und Verwendungen keine Stelle erhalten, können bei einer Online-Stellenwahl Ende Juli ihre Stelle für das Schuljahr 2021/22 wählen. Dies gilt auch für Lehrpersonen, die für das kommende Schuljahr noch keine Stelle haben und nicht um provisorische Zuweisung bzw. um Verwendung ansuchen werden.

Die Klassenlehrpersonen der Grundschule suchen also wie bisher um provisorische Zuweisung und/oder Verwendung an. Für den Fall, dass keine der im Gesuch angegebenen Präferenzen frei ist, müssen die Lehrpersonen im Gesuch erklären, ob sie an der Online-Stellenwahl im Juli teilnehmen möchten. Wer der Teilnahme an der Online-Stellenwahl zustimmt, gibt damit seine Planstelle bzw. die im Vorjahr durch befristete Versetzung oder Verwendung für zwei Jahre erhaltene Stelle für das Schuljahr 2021/22 frei und muss an der Online-Stellenwahl teilnehmen.

Wer der Teilnahme an der Online-Stellenwahl nicht zustimmt, verbleibt im kommenden Schuljahr auf seiner Planstelle bzw. auf der im Vorjahr für zwei Jahre zugewiesenen Stelle. Wer noch keine Stelle hat, dem wird von Amts wegen eine zugewiesen.

Wichtig: Es muss gut überlegt werden, welche Präferenzen im Gesuch um provisorische Zuweisung oder Verwendung angegeben werden. Grundsätzlich sollte man nur Schuldirektionen anführen, die wirklich in Frage kommen. Denn die im Zuge der provisorischen Zuweisung oder Verwendungen ermittelte und zugeteilte Stelle ist für das Schuljahr 2021/22 definitiv. Die nachträglichen Zuweisungen zur Aufrechterhaltung der Kontinuität und die Zuweisungen für Lehrpersonen, deren Dienstsitz mehr als 50 km vom Wohnort entfernt ist, entfallen. Wer im Zuge der provisorischen Zuweisungen oder Verwendungen eine Stelle erhält, kann auch nicht bei der Online-Stellenwahl teilnehmen.

 

Bei der Online-Stellenwahl gibt es 2 Durchgänge:

  1. Stellenwahl für Integrations-, Montessori- und Englischstellen. Bei dieser Stellenwahl beteiligen sichnur jene Lehrpersonen mit entsprechendem Vorrang, die schon um Verwendung auf eine Integrations-, Montessori- und/oder Englischstelle angesucht haben.
  2. Stellenwahl für „normale“ Klassenlehrer-Stellen

 

Die Online-Stellenwahl findet ab 29. Juli 2021 statt. Die betroffenen Lehrpersonen werden spätestens Ende Juni per E-Mail an die Lasis-Adresse über die Stellenwahl verständigt.

 

Im Downloadbereich das Rundschreiben und der Vertrag mit den Details, sowie die Gesuchsvorlagen.