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News 28/02/23

Pension Neu: Quote 103 & „opzione donna“

Mit Gesetz Nr. 197 vom 29. Dezember 2022 wurden neue zusätzliche Pensionsbestimmungen eingeführt. All jene, die die neuen Voraussetzungen erfüllen und zum 31.08.2023 aus dem Dienst austreten möchten, müssen die Gesuche bis spätestens 28. Februar 2023 einreichen.

Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Quota 103: Summe aus mindestens 62 Lebensjahren und 41 Beitragsjahren zum 31.12.2023
  • Opzione donna: Mindestens 60/59/58 Lebensjahre und 35 Beitragsjahre bis zum 31.12.2022. Die Voraussetzungen für den Pensionsanspruch gemäß der Regelung „Option für Frauen“ ist an unterschiedliche Bedingungen gebunden. Grundsätzlich müssen 35 Beitragsjahre und ein Alter von 60 Jahren innerhalb 31.12.2022 erfüllt sein, wobei das Alter von 60 Jahren für jedes Kind um ein Jahr, jedoch höchstens um zwei Jahre reduziert wird. Darüber hinaus muss eine von zwei weiteren Voraussetzungen bestehen: a) Betreuung gemäß Artikel 3, Absatz 3 des Gesetzes Nr. 104 vom 5. Februar 1992 oder b) reduzierte Arbeitsfähigkeit mit einer anerkannten Zivilinvalidität von mindestens 74%.

Wer das Gesuch bereits bis zum ordentlichen Termin 21.10.2022 eingereicht hat, muss kein neues Gesuch stellen. Für alle weiteren Infos kontaktiert bitte unsere Büros.

Das Rundschreiben des Ministeriums und der deutschen Bildungsdirektion, sowie die Gesuchsformulare findet ihr im Downloadbereich.