Willkommen bei SGBCISL Schulescuola! Ihr verwendeter Browser scheint nicht mehr aktuell zu sein, ist dadurch unsicher und verursacht Darstellungsfehler. Laden Sie einen aktuellen Browser unter folgendem Link: browsehappy.

News 20/12/21 deutsche Schule

Landes- & Schulranglisten 22/23 – Eintragung, Neuberechnung,…

Mit Beschluss der Landesregierung vom 16. November 2021, Nr. 961 geregelt, muss die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten, die Neuberechnung der Punkte, die Änderung des Zulassungstitels und die Eintragung mit Vorbehalt bis zum

20. Dezember 2021

  • mittels E-Mail an die Adresse oder
  • mittels PEC an die PEC-Adresse oder
  • mittels Einschreibebrief mit Rückantwort an die Abteilung Bildungsverwaltung, Amt für das Lehrpersonal, Amba-Alagi-Straße 10, 39100 Bozen (es gilt das Datum des Poststempels) oder
  • persönlich bei der Abteilung Bildungsverwaltung (letztmöglicher Tag bis 12.00 Uhr)

eingereicht werden.

Wer das Ansuchen für die Landesranglisten in elektronischer Form mittels E-Mail einreicht, muss das handschriftlich unterzeichnete Gesuch zusammen mit der Kopie des gültigen Personalausweises und etwaigen Anlagen in einer einzigen Datei im Format PDF übermitteln.
Gültig sind auch Gesuche, die mit digitaler Unterschrift („firma digitale”) unterzeichnet sind, die den Vorgaben gemäß Art. 24 des Gesetzbuches zur digitalen Verwaltung („Codice dell’Amministrazione digitale” gemäß Gesetzesvertretendem Dekret Nr. 82/2005) entsprechen.

Das Ansuchen um Auflösung des Vorbehalts muss innerhalb 24. Mai 2022 (Verfallsfrist) in der Deutschen Bildungsdirektion, Abteilung 16 Bildungsverwaltung, Amt für das Lehrpersonal, einlangen.
Die Auflösung des Vorbehalts ist nur bei Vorlage des Titels möglich, auf Grund dessen die Eintragung mit Vorbehalt überhaupt möglich war.

Das Rundschreiben, die Gesuchsvorlagen, sowie alle weiteren Unterlagen im Downloadbereich.