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News 18/12/20

Landes- & Schulranglisten 21/22 – Eintragung, Neuberechnung,…

Mit Beschluss der Landesregierung vom 19. Dezember 2017, Nr. 1421 geregelt, muss die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten, die Neuberechnung der Punkte, die Änderung des Zulassungstitels und die Eintragung mit Vorbehalt bis zum

18. Dezember 2020

in der Deutschen Bildungsdirektion, Abteilung 16 Bildungsverwaltung, Amt für das Lehrpersonal, Amba-Alagi-Straße 10, 39100 Bozen, in elektronischer Form mittels E-Mail oder mit Einschreibebrief mit Rückantwort (hierbei handelt es sich um eine Verfallsfrist – es gilt in jedem Fall das Datum des Poststempels) einreichen.

E-Mails sind an das Postfach oder das PEC-Postfach zu senden.

Das händisch unterzeichnete Ansuchen samt Kopie des gültigen Personalausweises und die Anlagen müssen im Format PDF (eine einzige Datei) übermittelt werden.

 

Unzulässige Dateiformate, das Fehlen der Kopie des Ausweises, die nicht vorschriftsmäßige Unterschrift oder das Übermitteln nach dem Einreichetermin (18. Dezember 2020) haben den Ausschluss vom Verfahren zur Erstellung der Rangliste zur Folge.

Das Ansuchen um Auflösung des Vorbehalts muss innerhalb 25. Mai 2021 (Verfallsfrist) in der Deutschen Bildungsdirektion, Abteilung 16 Bildungsverwaltung, Amt für das Lehrpersonal, einlangen.
Die Auflösung des Vorbehalts ist nur bei Vorlage des Titels möglich, auf Grund dessen die Eintragung mit Vorbehalt überhaupt möglich war.

Das Rundschreiben, die Gesuchsvorlagen, sowie alle weiteren Unterlagen auf der Homepage der Deutschen Bildungsdirektion.