Mit dem neuen Jahr wurden in Anwendung des Landesbereichsabkommens vom 21.12.2021 die Bestimmungen zur Nutzung der Essensgutscheine geändert. Der Unkostenbeitrag wurde auf 7 €uro angehoben und die Beanspruchungskriterien haben sich verbessert.
Alle Details im Rundschreiben im Downloadbereich.