Mit Beschluss der Landesregierung vom 19. Dezember 2017, Nr. 1421 geregelt, muss die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten, die Neuberechnung der Punkte, die Änderung des Zulassungstitels und die Eintragung mit Vorbehalt bis zum
8. Februar 2019, 12:00 Uhr
in der Deutschen Bildungsdirektion eingereicht werden. Die Gesuche könnt ihr entweder persönlich abgeben, oder mittels PEC-Mail () übermitteln, als auch anhand eines Einschreibebriefes mit Rückantwort an:
Abteilung 16 Bildungsverwaltung, Amt für das Lehrpersonal
Amba-Alagi-Straße 10, 39100 Bozen
Es gilt das Datum des Poststempels.
Das Ansuchen um Auflösung des Vorbehalts muss innerhalb 30. April 2019 (Verfallsfrist) in der Deutschen Bildungsdirektiont, Abteilung 16 Bildungsverwaltung, Amt für das Lehrpersonal, einlangen.
Die Auflösung des Vorbehalts ist nur bei Vorlage des Titels möglich, auf Grund dessen die Eintragung mit Vorbehalt überhaupt möglich war.
Das Rundschreiben, die Gesuchsvorlagen, sowie alle weiteren Unterlagen auf der Homepage der Deutschen Bildungsdirektion.