Den Einheitlichen Gewerkschaftsvertretungen in den Schulen, abgekürzt EGV und bestehend aus 3 Lehrpersonen, kommt eine wichtige Aufgabe zu: Sie sind kollektivvertragliche Akteure, da sie der Verhandlungspartner der Schuldirektionen für die Verhandlungen auf Schulebene sind. Zu diesem Zweck verfügen die EGV-RSU über Verhandlungs-, aber auch über Informationsrechte. Sie sind sowohl gewählte Vertretungen der ArbeitnehmerInnen als auch gewerkschaftliches Bindeglied.
Vom 13. bis einschließlich 15. November 2025
werden diese Vertretungen an den einzelnen Schulen neu gewählt. Diesmal erneut in Form einer Online-Wahl mittels persönlichem Lasisaccount und einem nicht nachverfolgbaren persönlichen Kodex.
Hier zusammengefasst die Aufgaben der EGV
Die EGV verhandeln:
- die Kriterien und Modalitäten der Anwendung der Gewerkschaftsrechte gemäß Artikel 6 und 12,
- die Anwendung der Bestimmungen im Bereich der Sicherheit am Arbeitsplatz,
- die Kriterien für die Gewährung der Leistungsprämien,
- weitere Regeln für die Gewährleistung des Rechtes auf Nichterreichbarkeit.
Die EGV werden beteiligt:
- die Kriterien für die Zuweisung des Lehrpersonals an die Schulstellen und Außenstellen,
- die Kriterien für die Gestaltung der geplanten Dienstzeit des Lehrpersonals,
- die Kriterien für die Beanspruchung der Freistellungen aus Fortbildungsgründen,
- die Schwerpunkte und Verfahrensschritte für die Verwendung des Kontingentes der Vergütungen und Überstunden.
Die EGV werden informiert:
- Entwürfe zur Klassenbildung und zum Stellenplan der Schule,
- Daten zur erfolgten Verteilung der Kontingente der Vergütungen und der Überstunden (Verwendungsbereich, Namen der Lehrpersonen und entsprechende Geldbeträge),
- Daten zur erfolgten Verteilung der Leistungsprämien (Berechnungsmodus, Namen der Lehrpersonen und entsprechende Geldbeträge).