Den Einheitlichen Gewerkschaftsvertretungen in den Schulen, abgekürzt EGV und bestehend aus 3 Lehrpersonen, kommt eine wichtige Aufgabe zu: Sie sind kollektivvertragliche Akteure, da sie der Verhandlungspartner der Schuldirektionen für die Verhandlungen auf Schulebene sind. Zu diesem Zweck verfügen die EGV-RSU über Verhandlungs-, aber auch über Informationsrechte. Sie sind sowohl gewählte Vertretungen der ArbeitnehmerInnen als auch gewerkschaftliches Bindeglied.
Vom 17.- bis zum 19. März 2022 werden diese Vertretungen an den einzelnen Schulen neu gewählt. Diesmal in Form einer Online-Wahl mittels persönlichem Lasisaccount und einem nicht nachverfolgbaren persönlichen Kodex.
Hier zusammengefasst die Aufgaben der EGV
Die EGV verhandeln:
- die Kriterien und Modalitäten der Anwendung der Gewerkschaftsrechte gemäß Artikel 6 und 12,
- die Anwendung der Bestimmungen im Bereich der Sicherheit am Arbeitsplatz,
- die Kriterien für die Gewährung der Leistungsprämien,
- weitere Regeln für die Gewährleistung des Rechtes auf Nichterreichbarkeit.
Die EGV werden beteiligt:
- die Kriterien für die Zuweisung des Lehrpersonals an die Schulstellen und Außenstellen,
- die Kriterien für die Gestaltung der geplanten Dienstzeit des Lehrpersonals,
- die Kriterien für die Beanspruchung der Freistellungen aus Fortbildungsgründen,
- die Schwerpunkte und Verfahrensschritte für die Verwendung des Kontingentes der Vergütungen und Überstunden.
Die EGV werden informiert:
- Entwürfe zur Klassenbildung und zum Stellenplan der Schule,
- Daten zur erfolgten Verteilung der Kontingente der Vergütungen und der Überstunden (Verwendungsbereich, Namen der Lehrpersonen und entsprechende Geldbeträge),
- Daten zur erfolgten Verteilung der Leistungsprämien (Berechnungsmodus, Namen der Lehrpersonen und entsprechende Geldbeträge).