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News 10/10/22

EGV an den Schulen

Den Einheitlichen Gewerkschaftsvertretungen in den Schulen, abgekürzt EGV und bestehend aus 3 Lehrpersonen, kommt eine wichtige Aufgabe zu: Sie sind kollektivvertragliche Akteure, da sie der Verhandlungspartner der Schuldirektionen für die Verhandlungen auf Schulebene sind. Zu diesem Zweck verfügen die EGV-RSU über Verhandlungs-, aber auch über Informationsrechte. Sie sind sowohl gewählte Vertretungen der ArbeitnehmerInnen als auch gewerkschaftliches Bindeglied.

 

Vom 17.- bis zum 19. März 2022 werden diese Vertretungen an den einzelnen Schulen neu gewählt. Diesmal in Form einer Online-Wahl mittels persönlichem Lasisaccount und einem nicht nachverfolgbaren persönlichen Kodex.

Hier zusammengefasst die Aufgaben der EGV

Die EGV verhandeln:

  • die Kriterien und Modalitäten der Anwendung der Gewerkschaftsrechte gemäß Artikel 6 und 12,
  • die Anwendung der Bestimmungen im Bereich der Sicherheit am Arbeitsplatz,
  • die Kriterien für die Gewährung der Leistungsprämien,
  • weitere Regeln für die Gewährleistung des Rechtes auf Nichterreichbarkeit.

Die EGV werden beteiligt:

  • die Kriterien für die Zuweisung des Lehrpersonals an die Schulstellen und Außenstellen,
  • die Kriterien für die Gestaltung der geplanten Dienstzeit des Lehrpersonals,
  • die Kriterien für die Beanspruchung der Freistellungen aus Fortbildungsgründen,
  • die Schwerpunkte und Verfahrensschritte für die Verwendung des Kontingentes der Vergütungen und Überstunden.

Die EGV werden informiert:

  • Entwürfe zur Klassenbildung und zum Stellenplan der Schule,
  • Daten zur erfolgten Verteilung der Kontingente der Vergütungen und der Überstunden (Verwendungsbereich, Namen der Lehrpersonen und entsprechende Geldbeträge),
  • Daten zur erfolgten Verteilung der Leistungsprämien (Berechnungsmodus, Namen der Lehrpersonen und entsprechende Geldbeträge).