für das Lehrpersonal und die Erzieher/innen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols.
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für das Lehrpersonal und die Erzieher/innen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols.
Nach dem ersten Landeskollektivvertrag 1998 wurden in den Jahren danach zahlreiche Abänderungen und Ergänzungen eingebracht, neue Regelungen eingeführt und vorhergehende Regelungen außer Kraft gesetzt. Das hat dazu geführt, dass sowohl das Dienstrecht als auch der ökonomische Teil des Landesvertrages immer unübersichtlicher wurden. Deshalb hat eine Arbeitsgruppe der Schulämter unter Mitarbeit der Schulgewerkschaften die Texte durchforstet und alle bis dahin gültigen Regelungen in einen Gesamttext eingearbeitet. So entstand der Einheitstext, der am 23. April 2003 von den Vertragspartnern unterzeichnet wurde.
Im vorliegenden zum Download bereiten Text sind auch die vertraglichen Neuerungen der letzten Jahre eingearbeitet.
Seit 1998 waren und sind wir ständig bemüht, Verbesserungen und Neuregelungen einzubringen, die auch über die Anpassung an das Dienstrecht beim Land hinausgehen: Die Früchte dieser Arbeit sind in vielen Teilen des Vertragswerkes sichtbar, vor allem auch in der Einführung des Sabbatjahres, neuer Teilzeitregelungen, der Vorruhestandsregelung sowie im Bereich Elternzeiten. Außerdem ist es gelungen, das Dienstrecht der Lehrpersonen mit befristetem Auftrag jenem der StammrollenlehrerInnen weitgehend gleichzustellen und sogar Vorrückungen im Gehalt vorzusehen.
Natürlich wird dieser Einheitstext auch in Zukunft weiter abgeändert werden, weil Neuverhandlungen in einigen Bereichen erforderlich oder – aus unserer Sicht – dringend notwendig sind oder weil er an eventuelle neue Bestimmungen des gesamtstaatlichen Kollektivvertrages angepasst werden muss.
Wir glauben, dass man mit dem bisher Erreichten einigermaßen zufrieden sein kann und werden uns weiterhin bemühen, Verbesserungen im dienstrechtlichen und ökonomischen Teil voranzutreiben.
Die Landessekretäre
Sandro Fraternali, Hubert Kainz
Der wirtschaftliche Teil des Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art in unserer Provinz hängt vor allem von zwei Faktoren ab: Einerseits vom gesamtstaatlichen Kollektivvertrag und andererseits vom bereichsübergreifenden Vertrag der Landesbediensteten. Das Verhandlungsergebnisse und die damit verbundenen Gehaltserhöhungen werden sehr stark von diesen beiden Verträgen bestimmt. Hier die Verträge seit Verabschiedung des Einheitstextes.
Mit Hilfe der von uns ausgearbeiteten aktuellen Gehaltstabellen kannst du dein Gehalt berechnen und mit deinem Gehaltsauszug vergleich.
Abänderung des Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erzieher/innen der Grund‐, Mittel‐ und Oberschulen Südtirols vom 23.04.2003 (Art. 30 – Besoldung des abgeordneten oder zur Verfügung gestellten Personals)