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Verträge

Gesamt­staatliche Kollektiv­verträge

Für all jene Bereiche, die nicht durch unseren Landeskollektivvertrag geregelt sind, gilt der gesamtstaatliche Kollektivvertrag.

Der aktuelle gesamtstaatliche Kollektivvertrag, sowie die Verträge der vergangenen Jahre können auf der Homepage der gesamtstaatlichen Verhandlungsagentur ARAN eingesehen werden.