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News 16/11/21

IT BONUS

Der sogenannte IT-Bonus wurde im Landesgesetz zum Nachtragshaushalt beschlossen. Nun wurden auch die Detailkriterien mit Beschluss der Landesregierung festgelegt.

Hier die Details zum IT-Bonus.

Wer ist anspruchsberechtigt?
Die Rückerstattung steht dem Personal zu, das zwischen 5. März 2020 und 15. November 2021 in Summe für mindestens drei Monate im Dienst steht, sowie dem aus dem Dienst geschiedenen Personal.
Unter „Dienst“ versteht man die Durchführung von didaktischen oder von unterstützenden Tätigkeiten.

Wie viel wird erstattet?
Maximal werden 520 €uro rückerstattet.

Bis wann kann angesucht werden?
Der Antrag muss bis spätestens 16. November 2021 eingereicht werden.

Wofür gibt es einen Beitrag?

HARDWARE

  • Personal-Computer, sowohl Desktop-Geräte als auch tragbare Geräte (Notebooks, Laptops), Spielkonsolen ausgenommen,
  • Tablets oder Convertible-Geräte,
  • Smartphones,
  • jede Art von Peripheriegeräten, die sich an PC, Notebook oder Tablet anschließen lassen wie: Monitore, Drucker, Scanner, Multifunktionsgeräte, Docking Stations,
  • Eingabegeräte wie: Maus, Tastaturen, Webcams, Mikrofone, Kopfhörer oder Headsets, PC-Lautsprecher,
  • Speichermedien wie RAM-Erweiterungen, externe oder interne Festplatten, interne oder externe Speicherkarten,
  • Netzwerkgeräte wie Switches, Accesspoints, Router für Breitbandverbindungen (Mobil und kabelgebunden).

SOFTWARE

  • Office-Pakete
  • Software zur Video-, Bild- und Tonbearbeitung
  • Multimediale Nachschlagewerke und didaktische Softwarepakete

Ausgeschlossen ist jede Art von Software, die Antragstellende für kommerzielle und berufliche Zwecke außerhalb des Schulbetriebs verwenden (z.B. Buchhaltungsprogramme, professionelle CAD/CAM-Systeme, usw.).

 

Die Rückerstattung gilt für Ankäufe vom 5. März 2020 bis einschließlich 15. November 2021.

Wie kann ich ansuchen?
Der Antrag auf Rückerstattung muss der jeweiligen Bildungsdirektion ordnungsgemäß unterzeichnet digital übermittelt werden.

Hier der Link zu den Online-Gesuchen:

https://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/it-bonus.asp.

In Ausnahmefällen (z.B. fehlende LASIS Adresse) ist eine Übermittlung in Papierform vorgesehen. Die Ausgabenbelege müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, quittiert sein und auf den Namen des oder der Begünstigten lauten.

Folgende Unterlagen müssen dem Ansuchen beigelegt werden:

  • Rechnung über den Ankauf der IT- Ausstattung, aus der Art, Qualität und Menge der erworbenen Waren hervorgehen, oder gleichwertiges Dokument (Kassenbeleg oder Steuerquittung),
  • Überweisungsbeleg,
  • Eingang der Transaktion (bei Zahlungen mit Kredit- oder Debitkarte),
  • Dokumentation der Belastung des Bankkontos

Der Gesamtbetrag kann auch aus mehreren Rechnungen bestehen, die von unterschiedlichen Bezugsquellen stammen (In- und Ausland) und unterschiedlich datiert sind (jedoch nicht vor der festgelegten Frist). Anspruchsberechtigte dürfen jeweils nur einen Rückerstattungsantrag stellen.

Im Downloadbereich das Landesgesetz, der Beschluss der Landesregierung und das Rundschreiben der Bildungsdirektionen.

In einer Anhörung zum Beschluss haben wir die Landesräte auf Ungereimtheiten und kritische Punkte im Zusammenhang mit dieser Art der Rückerstattung verwiesen.
Eine gerechte und längst notwendige digitale Ausstattung aller Lehrpersonen kann nur die Einführung der von uns geforderten „carta del docente“ garantieren.