Mit Beschluss der Landesregierung vom 16. November 2021, Nr. 961 und Beschluss vom 15. November 2022, Nr. 828 geregelt, muss die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten, die Neuberechnung der Punkte, die Änderung des Zulassungstitels und die Eintragung mit Vorbehalt bis zum
21. Dezember 2022
- mittels E-Mail an die Adresse oder
- mittels PEC an die PEC-Adresse oder
- mittels Einschreibebrief mit Rückantwort an die Abteilung Bildungsverwaltung, Amt für das Lehrpersonal, Amba-Alagi-Straße 10, 39100 Bozen (es gilt das Datum des Poststempels) oder
- persönlich bei der Abteilung Bildungsverwaltung (letztmöglicher Tag bis 12.00 Uhr)
eingereicht werden.
Das Rundschreiben, die Gesuchsvorlagen, sowie alle weiteren Unterlagen im Downloadbereich.
ACHTUNG: Die Details zur Gesuchseinreichung im Rundschreiben beachten!
Das Ansuchen um Auflösung des Vorbehalts muss innerhalb 23. Mai 2023 (Verfallsfrist) in der Deutschen Bildungsdirektion, Abteilung 16 Bildungsverwaltung, Amt für das Lehrpersonal, einlangen.
Die Auflösung des Vorbehalts ist nur bei Vorlage des Titels möglich, auf Grund dessen die Eintragung mit Vorbehalt überhaupt möglich war.