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News 14/11/25 deutsche Schule

Versetzungen-Übertritte-definitiver Dienstsitz

Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag aller Schulstufen der Deutschen Bildungsdirektion können ab sofort um Versetzung, bzw. Übertritt in eine andere Schulstufe oder Wettbewerbsklasse ansuchen. All jene, die letztes Jahr und heuer unbefristet aufgenommen wurden, müssen um die Zuteilung des definitiven Dienstsitzes ansuchen.

Der letzte Termin (Verfallsfrist) für das Einreichen der Gesuche ist

Freitag, der 14. November 2025.

Es gibt zwei Möglichkeiten das Gesuch zu übermitteln:

  1. Das Gesuch wird digital ausgefüllt und ohne Unterschrift über die eigene Lasis-Adresse an geschickt. Wer keine aktive Lasis-Adresse hat, kann das Gesuch über eine andere E-Mail-Adresse schicken, muss in diesem Fall eine Ablichtung des Personalausweises mitschicken. Das Gesuch nur einmal zu übermitteln. Um die erfolgreiche Übermittlung sicherzustellen, sollte die „Lesebestätigung“ aktiviert werden.
  2. In Ausnahmefällen kann die Lehrperson das Gesuch auch in Papierform ausfüllen, dieses unterschreiben und in der Schule abgeben. Die Schulen sind angehalten, jedes einzelne Ansuchen (einschließlich eventueller Anlagen) für sich termingerecht zu protokollieren und an die Abteilung Bildungsverwaltung zu schicken (Interoperabilität). Die Schulführungskraft muss das Ansuchen nicht digital unterschreiben.

Neuerungen:
Die Gesuchsvorlagen wurden überarbeitet und es müssen nur mehr wenige Felder ausgefüllt werden. Die Daten zum Dienst, zur Familiensituation und zu den Titeln wurden bereits von den Schulen erhoben. Wir werden diese Daten exportieren und bei der Erstellung der Ranglisten für die Versetzungen verwenden. Anschließend bekommen diese Lehrpersonen ein persönliches Mail mit dem Punktebogen. Die Lehrpersonen haben anschließend 7 Tage Zeit eventuelle Beanstandungen dem Amt für Schulverwaltung mitzuteilen. Nach diesen 7 Tagen sind die Ranglisten definitiv. Sie werden für die Durchführung der Versetzungen und Übertritte verwendet.

Bis zum 17. Jänner 2026 können eingereichte Anträge zurückgenommen werden.

NB. Für die Versetzungen in das italienische bzw. ladinische Schulamt, sowie in andere Provinzen des Staatsgebietes, gelten die jeweiligen Termine.

Selbstverständlich könnt ihr euch an unsere Büros wenden, wenn ihr Fragen zum Thema habt oder Hilfe beim Ausfüllen der Gesuche benötigt.

Das Rundschreiben der Bildungsdirektion und die Gesuchsvorlagen im Downloadbereich.