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Themen

Kostenloser oder verbilligter Zutritt zu Museen

Kostenlosen oder verbilligten Zutritt zu Museen, Galerien und Ausgrabungsstätten des Staates haben alle Lehrpersonen der staatlichen Grund-, Mittel- und Oberschulen sowie Schulführungskräfte (auch mit Inspektionsauftrag) und im Ruhestand.

Formular im Anhang “Modello di documentazione“: jährliche Erneuerung, Stempel der Schule, Unterschrift der SFK und die Protokollnummer

Kennkarte

Die Kennkarte ist ein gültiger Ausweis, der für das Lehrpersonal der staatlichen Grund-, Mittel- und Oberschulen ausgestellt wird.

Um die Ausstellung einer Kennkarte ansuchen können:

  • Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag an Grund-, Mittel- und Oberschulen im Dienst und im Ruhestand
  • Schulführungskräfte mit unbefristetem Arbeitsvertrag an Grund-, Mittel- und Oberschulen im Dienst (auch mit Inspektionsauftrag) und im Ruhestand

Auch für den Ehepartner sowie für minderjährige Kinder kann die Lehrperson oder Schulführungskraft eine Kennkarte beantragen.

Die Kennkarte ist kostenfrei und für 10 Jahre gültig.

Der Antrag um Ausstellung der Kennkarte kann persönlich im Amt für das Lehrpersonal nach Terminvereinbarung oder mittels Post eingereicht werden. Wenn der Antrag mittels Post eingereicht wird, ist eine Kopie des Personalausweises beizulegen.

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