Kostenlosen oder verbilligten Zutritt zu Museen, Galerien und Ausgrabungsstätten des Staates haben alle Lehrpersonen der staatlichen Grund-, Mittel- und Oberschulen sowie Schulführungskräfte (auch mit Inspektionsauftrag) und im Ruhestand.
Formular im Anhang “Modello di documentazione“: jährliche Erneuerung, Stempel der Schule, Unterschrift der SFK und die Protokollnummer
Kennkarte
Die Kennkarte ist ein gültiger Ausweis, der für das Lehrpersonal der staatlichen Grund-, Mittel- und Oberschulen ausgestellt wird.
Um die Ausstellung einer Kennkarte ansuchen können:
- Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag an Grund-, Mittel- und Oberschulen im Dienst und im Ruhestand
- Schulführungskräfte mit unbefristetem Arbeitsvertrag an Grund-, Mittel- und Oberschulen im Dienst (auch mit Inspektionsauftrag) und im Ruhestand
Auch für den Ehepartner sowie für minderjährige Kinder kann die Lehrperson oder Schulführungskraft eine Kennkarte beantragen.
Die Kennkarte ist kostenfrei und für 10 Jahre gültig.
Der Antrag um Ausstellung der Kennkarte kann persönlich im Amt für das Lehrpersonal nach Terminvereinbarung oder mittels Post eingereicht werden. Wenn der Antrag mittels Post eingereicht wird, ist eine Kopie des Personalausweises beizulegen.
Kontakt
- Amt für das Lehrpersonal, Amba-Alagi-Straße 10, 39100 Bozen, Tel. 0471 417570, E-Mail: oder
- Stephan Gostner, E-Mail: , Tel. 0471 417572, Mo bis Mi ganztägig, Do und Fr vormittags
- Roswitha Obkircher, E-Mail: , Tel. 0471 417571, Mo bis Fr vormittags