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News 16/01/25

3. und 4. Teilvertrag 2022-24 veröffentlicht

Der dritte und vierte Teilvertrag des Dreijahreszeitruams 2022-24 wurden heute im Amtsblatt der Region veröffentlicht.

Der 3. Teilvertrag 2022-24 bringt

 

  • Neuerungen im Bereich der Elternurlaube

Die neuen Regelungen im Bereich der Elternurlaube werden wir baldmöglichst in einer Übersicht zusammenfassen. In der Zwischenzeit im Downloadbereich der vollständige Vertragstext.

  • Neuerung im Bereich der Zulage für den Zweisprachigkeitsnachweis

Mit dem neuen Vertrag wird allen, die einen niedrigeren Zweisprachigkeitsnachweis vorweisen, als vom Studientitel vorgesehen auch dieser ausgezahlt. Bis dato war die Auszahlung eines niedrigeren Nachweises nur über den Rekursweg vor Gericht einklagbar. Wer also einen Zweisprachigkeitsnachweis besitzt, der niedriger ist als vorgesehen (Grundschule: B2 oder B, Mittel-, Oberschule C1 oder A), kann diesen nun geltend machen. Es genügt, den entsprechenden Nachweis bei der eigenen Schule, bzw. der Bildungsdirektion einzureichen.

 

Der 4. Teilvertrag 2022-24 regelt eine zweite Akontozahlung bezüglich Inflationsausgleich für den Vertragszeitraum 2022-24. Für diesen Vertragszeitraum haben wir bereits eine erste Akontozahlung im Umfang von 1.612,82 € erhalten. Nun erfolgt eine zweite Akontozahlung in Höhe von 4.004,75 €.

Diese wird jenem Personal in voller Höhe ausbezahlt, welches ein Arbeitsverhältnis für 18 Monate (von 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2024) in Vollzeit und mit 100% Bezahlung innehatte und wird unter Berücksichtigung folgender Parameter reduziert:

  1. effektive Dauer des Arbeitsverhältnisses,
  2. effektiver Umfang des Arbeitserhältnisses (Teilzeit, Vollzeit),
  3. reduzierte Bezahlung infolge von Abwesenheiten, sofern diese eine Reduzierung bzw. Streichung des Gehaltes vorsahen.