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News 03/09/18

Rekurs: Abzug auf TFR

Wir führen für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art einen Rekurs, um die Streichung, bzw. Gutschrift auf die Abfertigung des Gehaltsabzugs zu erwirken, welcher auf den Lohnstreifen mit „Verminderung Bruttogehalt DPCM 12/99“ ausgewiesen ist.

Dabei handelt es sich um einen Gehaltsabzug, der im Jahre 1999 für all jene Lehrpersonen eingeführt wurde, deren Abfertigung nach dem neuen Abfertigungssystem TFR (trattamento di fine rapporto) berechnet wird. Dadurch wird die Übereinstimmung der Nettogehälter mit jenen Lehrpersonen hergestellt, die nach dem „alten“ Abfertigungssystem TFS (trattamento di fine servizio) berechnet werden.
Diese Vorgehensweise entspricht jedoch nicht der geltenden Gesetzgebung, welche im Art. 2120 ZGB eindeutig feststellt, dass die Abfertigung TFR einzig und allein zu Lasten des Arbeitgebers geht. In der Privatwirtschaft wird dieses Prinzip seit Anbeginn korrekt umgesetzt. Ein Urteil des Verfassungsgerichts (223/2012) hat die Unrechtmäßigkeit dieser Anwendung im öffentlichen Dienst untermauert.

Wer ist davon betroffen?
Alle Lehrpersonen im Abfertigungssystem TFR (siehe Lohnstreifen).

Den Rekurs führen wir in zwei Phasen durch:

Phase 1: Rekurse für Lehrpersonen mit befristetem Arbeitsverhältnis
Ziel des Rekurses ist der Wegfall des Abzugs. Die Vorlage des Mahnschreibens, sowie die Erläuterungen zur Vorgehensweise könnt ihr hier downloaden.

Phase 2: Rekurse für Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsverhältnis
Ziel des Rekurses ist die Gutschrift des abgezogenen Betrages auf die persönliche Abfertigung TFR. Die Vorlage des Mahnschreibens, sowie die Erläuterungen zur Vorgehensweise könnt ihr hier downloaden.