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News 13/05/20

Notdienst an Grundschulen

Das Landesgesetz Nr. 4/2020 hat in den Absätzen 25 und 26 von Artikel 1 festgelegt, dass ein Notdienst an Kindergärten und Grundschulen geplant und durchgeführt wird. Die Durchführung obliegt dem pädagogischen Personal des Kindergartens und dem Lehrpersonal der Grundschulen unter Einhaltung ihrer dienstrechtlichen Bestimmungen.
Am 13.05. hat die Landesregierung die Zugangskriterien für Schüler zum Notdienst beschlossen (Landesregierungsbeschluss Nr. 327/2020). Dazu kommen die sanitären Sicherheitsprotokolle. Diese geben einerseits die konkreten und detaillierten Anweisung zur sicheren Abhaltung des Notdienstes und legen andererseits  fest, welche Lehrpersonen der Risikogruppe (gesundheitliche und familiäre Situation) angehören und damit a priori vom Notdienst befreit sind.

Sowohl das Landesgesetz, als auch der Beschluss sprechen von einem Beginn des Notdienstes ab dem 18. Mai. Sollten die Voraussetzungen nicht gegeben sein, ist auch ein späterer Beginn möglich.

  • Keine Lehrpersonen muss offiziell die Bereitschaft zum Notdienst erklären, besonders nicht bevor die sanitären Protokolle und detaillierten Bestimmungen vorhanden sind. Natürlich bleibt es jeder Lehrperson vorbehalten, dies informell mit Vorbehalt zu tun. Wir bleiben dabei, der freiwillige Einsatz muss absoluten Vorrang haben.
  • Jede Lehrperson, die im Notdienst eingesetzt wird, muss eine schriftliche Dienstanweisung erhalten, in der die durchzuführenden Aufgaben festgelegt sind. Lehrpersonen unterrichten und garantieren Aufsicht, Betreuung kann nur freiwillig geleistet werden.
  • Lehrpersonen, die Risikogruppen angehören, müssen in keinem Fall Notdienst leisten.
  • Der Einsatz im Notdienst ändert den persönlichen Arbeitsvertrag nicht ab. Lehrpersonen können nur im Ausmaß ihres Arbeitsvertrages eingesetzt werden.
  • Die im sanitären Protokoll vorgeschriebene Schutzausrüstung muss vom Land zur Verfügung gestellt werden. Im Falle nicht vorhandener Schutzausrüstung kann der Dienst nicht geleistet werden.
  • Der Notdienst muss im Dreijahresplan der Schule verankert werden. Ebenso muss der Sicherheitsbericht und die Risikobewertung der Schule an die vorgegebenen Bestimmungen angepasst werden.
Zu den vom Notdienst ausgenommen Risikogruppen laut Einstufung der Primarin Dr. Dagmar Regele, kommen noch:
  • Schwangere
  • Über 60ig Jährige
  • Chronische Asthmatiker
  • Lehrpersonen, die Familienmitglieder laut Gesetz 104/92 betreuen

Achtung:

Im Downloadbereich findet ihr eine Eigenerklärung einer Risikogruppe anzugehören. Wichtig ist, dass ihr euch zuerst bei eurem Hausarzt/behandelnden Arzt versichert, dass euch gegebenenfalls ein ärztliches Zeugnis ausgestellt wird, aus welchem hervorgeht,  dass ihr einer Risikogruppe angehört. Dies ist wichtig, da eine unbestätigte Eigenerklärung bei einer eventuellen Überprüfung als „Falscherklärung“ auch im strafrechtlichen Sinn gilt. Durch die Eigenerklärung könnt ihr vermeiden, persönliche Daten weiterzugeben.

Weitere Punkte die zu beachten sind:

  • Die errichteten Gruppen müssen getrennt bleiben und eine eigene Toilette zur Verfügung haben.
  • Benutzte Lehrmittel, Bücher und Sportgeräte müssen immer wieder desinfiziert werden.
  • Schülern und Lehrpersonen wird allmorgendlich die Körpertemperatur gemessen. Thermoscanner werden zur Verfügung gestellt, oder das Weiße Kreuz übernimmt diese Aufgabe.
  • Lehrpersonen, die zu einem späteren Zeitpunkt den Notdienst aufnehmen, werden getestet. Wenn irgendwie möglich, sollen die Tests auf alle im Notdienst Eingesetzten ausgedehnt werden.
  • Ist ein Kontakt mit Schülern unter einem Meter notwendig, sind FFP2 Masken angeraten.
  • Sind die Sicherheitsmaßnahmen nicht garantiert, kann der Dienst nicht geleistet werden und der Missstand muss umgehend gemeldet werden.
Im Downloadbereich die bereits beschlossenen und bekannten Rechtsgrundlagen.