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News 13/05/19

NEU: begünstigter Nachkauf Studienjahre & beitragsloser Zeiten

Mit Gesetz 26/2019 wurden Neuerungen bezüglich des Nachkaufes von Beitragszeiten eingeführt.

Begünstigter Nachkauf von Studienjahren (ex D.L. 4/2019)
Der Nachkauf von Studienjahren ist in Italien seit vielen Jahren möglich. Zu den bereits bestehenden Bestimmungen hat der Gesetzgeber nun eine neue begünstigtere Form beschlossen.

Die neue Bestimmung ermöglicht allen Interessierten den Nachkauf von Studienzeiten  zu einem begünstigten Berechnungssatz. Als Berechnungsgrundlage wird nicht die Gehaltssituation der Gesuchssteller selbst herangezogen, sondern der Anfangslohn im Bereich Handwerk und Handel. Auf diesen Betrag werden dann die 33% berechnet. Dadurch kostet der Nachkauf eines Studienjahres nur ca. 5.260 Euro.

Hinsichtlich der Zahlung werden die Bestimmungen des D.Lgs. 184/1997 angewandt, wie die Abgeltung in 120 Raten ohne Zinsen und die Steuerabsetzbarkeit.

Achtung: Der Nachkauf der gesetzlich vorgesehenen Studiendauer, aber auch von Teilen davon ist nur dann möglich, wenn das Studium außerhalb eines Arbeitsverhältnisses absolviert wurde. Sollten während des Studiums durch gemeldete Arbeit Pensionsversicherungszeiten angereift sein, können nur noch jene Zeiträume des Studiums zurückgekauft werden, die nicht pensionsversichert sind. Sollte vor Inkrafttreten der neuen Bestimmung bereits ein Gesuch eingereicht worden sein, kann dieses zurückgezogen und ein neues Gesuch auf Grundlage der neuen Bestimmung eingereicht werden.

 

Nachkauf beitragsloser Zeiten (pace contributiva)
Bis 2021 ist es im Versuchswege möglich, eventuelle beitragslose Zeiten zwischen dem 01.06.1996 und dem 29.01.2019 bis zu einem Maximum von 5 Jahren begünstigt nachzukaufen. Allerdings gilt diese Bestimmung nur für jene, die nach dem 31.12.1995 erst damit begonnen haben Beiträge in die Pensionsvorsorge einzuzahlen.

Wer also im genannten Zeitraum Monate oder Jahre hatte, welche weder durch effektive, noch durch figurative Beiträge (Mutterschaft, Militärdienst, Arbeitslosenzeiten,..) versichert waren, kann Zeiten bis zu einem Höchstausmaß von 5 Jahren nachkaufen. Die Höhe der Beitragsleistung wird mit der üblichen Formel (Jahresgehalt letzte 12 Monate x 33% x beitragslose Zeiten) berechnet.

Der so errechnete Betrag kann einmalig oder in maximal 120 Raten bezahlt werden. Die Hälfte des Gesamtbetrages kann über 5 Jahre von der Bruttosteuer abgesetzt werden.

Für Klärungen und alle weiteren Fragen könnt ihr euch gerne an unsere Büros wenden.

 

⇒ Im Downloadbereich die Detailregelung in zwei Rundschreiben des Fürsorgeinstituts INPS.