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News 28/02/20

LKV 2016-18: Beitragserhöhung Laborfonds nun möglich!

Ab sofort kann um die Erhöhung des Laborfondsbeitrages angesucht werden, um im Sinne des LKV 2016-18 die erhöhte Beitragszahlung des Land zu erhalten. Die Gesuche können entweder per E-Mail an das Gehaltsamt geschickt werden, oder auch über die eigene Schule.  Im Downloadbereich die Vordrucke und das Rundschreiben.

Die Ansuchen um Erhöhung der Beitragszahlung sind im PDF-Format und getrennt pro Person und Art des Ansuchens ausschließlich an die offizielle E-Mail Adresse des Gehaltsamtes für das Lehrpersonal zusenden und NICHT an die persönliche Mailadresse eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin.

 

 

 

Zur Erinnerung hier noch einmal die im LKV verankerten Neuerungen:

  • Für befristet und unbefristet Bedienstete, die in der Gehaltsposition gemäß 0-8 Dienstjahren eingestuft sind, ist der Prozentsatz mit Wirkung ab 1. Jänner 2020 um zwei Prozentpunkte erhöht bis das Personal in die nächste Gehaltsposition aufsteigt. Diese Erhöhung erfolgt automatisch, es müssen also keine eigenen Ansuchen dafür gestellt werden.
  • Für alle Lehrpersonen der Schulen staatlicher Art, die in einem Zusatzrentenfonds (z.B. Laborfonds) eingeschrieben sind, wird mit Wirkung ab 1. Jänner 2020 der Beitrag zu Lasten der Provinz um jeweils zwei Prozentpunkte erhöht, sofern auch das Personal den Beitragssatz zu seinen Lasten auf mindestens zwei Prozent erhöht oder dieser bereits mindestens zwei Prozent beträgt. All jene, die bereits 2 und mehr Prozentpunkte einzahlen, erhalten automatisch den erhöhten Beitrag durch das Land. Alle anderen haben die Möglichkeit durch eine freiwillige Erklärung (Gesuchsvorlagen sind in Ausarbeitung) innerhalb 28.02.2020 ihren Prozentsatz zu erhöhen und damit ab 2020 den erhöhten Beitrag des Landes zu erhalten
  • Das Jahr 2019 kann auch noch „saniert“ werden und zwar mit Wirkung ab 1. Jänner 2021 bis zum 31. Dezember 2021, sofern für diesen Zeitraum auch das Personal, das im Jahre 2019 ein Dienstverhältnis innehatte und in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben war, seinen Beitrag um einen weiteren Prozentpunkt erhöht oder der Beitragssatz zu seinen Lasten im Jahre 2019 bereits mindestens zwei Prozent betragen hat. Wer 2019 bereits mindestens 2 Prozentpunkte  eingezahlt hat, wird die „Sanierung“ automatisch erhalten, alle anderen müssen bis spätestens 30.10.2020 darum ansuchen.